Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?

Mein Wohnort Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen
Baden-Württemberg  Schweizerisches Generalkonsulat in Stuttgart 
Bayern  Schweizerisches Generalkonsulat in München
Berlin  Schweizerische Botschaft in Berlin 
Brandenburg  Schweizerische Botschaft in Berlin
Bremen  Schweizerische Botschaft in Berlin
Hamburg  Schweizerische Botschaft in Berlin
Hessen  Schweizerisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.
Mecklenburg-Vorpommern  Schweizerische Botschaft in Berlin
Niedersachsen  Schweizerische Botschaft in Berlin
Nordrhein-Westfalen  Schweizerisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.
Rheinland-Pflaz  Schweizerisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.
Saarland  Schweizerisches Generalkonsulat in Frankfurt a.M.
Sachsen  Schweizerische Botschaft in Berlin
Sachsen-Anhalt  Schweizerische Botschaft in Berlin
Schleswig-Holstein  Schweizerische Botschaft in Berlin
Thüringen Schweizerische Botschaft in Berlin

Verlängerung eines Schengen Visums in Deutschland

Die Gültigkeitsdauer eines Schengen-Visums kann verlängert werden bei Vorliegen von höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe, aufgrund derer der Visuminhaber bzw. die Visumsinhaberin gehindert ist, die Schengenzone zu verlassen. Zuständig für die Verlängerung sind die Behörden des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sich der Visuminhaber bzw. die Visuminhaberin zum Zeitpunkt des Verlängerungsantrages befindet. In Deutschland ist eine Verlängerung bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.