Bestätigung der Lebensbescheinigung

Um zu verhindern, dass Leistungen zu Unrecht ausbezahlt werden, führt die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) Lebenskontrollen durch. Betroffene Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger erhalten jedes Jahr eine Lebens- und Zivilstandsbescheinigung. Dieses Formular wird zum ersten Mal ein Jahr nach Beginn der Auszahlung der Leistung verschickt. Damit die Rente ohne Unterbruch weiter ausbezahlt werden kann, muss das Formular komplett ausgefüllt und von einer Amtsstelle attestiert innert 90 Tagen an die SAK in Genf zurückgesandt werden.

Meldepflicht

Unabhängig vom Verfahren im Zusammenhang mit der Lebens- und Zivilstandsbescheinigung sind die Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger verpflichtet, jede Änderung, welche den Wegfall, eine Erhöhung oder eine Verringerung einer Leistung zur Folge haben könnte sowie jede Änderung der Wohn- oder Bankadresse jener Kasse zu melden, welche die Rente(n) überweist.

Wenn Sie bei einer Schweizer Vertretung angemeldet sind, melden Sie bitte auch ihr jede Änderung der Wohnadresse oder des Zivilstands.

Lebensbescheinigung für Rentnerinnen und Rentner

Lebens-, Zivilstands- und Wohnsitzbescheinigung für die schweizerischen Rentnerinnen und Rentner der Schweizerischen Ausgleichskasse SAK, welche sich in Spanien oder Portugal aufhalten:

Artikel 74 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung schreibt als sichernde Massnahme regelmässige Lebens-, Zivilstands- und Wohnsitzkontrollen bei den Rentenbezügerinnen und –Bezügern vor. Die so genannte Lebens-, Zivilstands- und Wohnsitzbescheinigungen werden von der Schweizerischen Ausgleichskasse SAK in jedem Kalenderjahr im Monat der ersten Rentenzahlung eingeholt. Der Versand und die Rücklaufkontrolle dieser Bescheinigung ist aufgrund der grossen Zahl von Rentenzahlungen (über 500'000) automatisiert. Aus diesem Grunde ist es der Schweizerischen Ausgleichskasse nicht möglich, auf dieser Bescheinigung eine abschliessende Aufzählung der Stellen, welche diese Bescheinigung beglaubigen können, aufzulisten, da diese von Land zu Land verschieden sind.

Weiter teilt die Schweizerische Ausgleichskasse SAK mit, dass die Mitwirkung der Versicherten gemäss Artikel 28 des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorgeschrieben und unerlässlich ist, da eine individuelle Bearbeitung für die Schweizerische Ausgleichskasse SAK finanziell nicht tragbar wäre.

Lebensbescheinigungen Portugal:

Folgende Behörden in Portugal sind in der Lage, die Lebensbescheinigung zu bestätigen: 

  • Bürgermeisteramt / Gemeindeverwaltung des Wohnorts (Junta de Freguesia)
  • Notar (Cartório Notarial)

Die Bescheinigung benötigt eine Übersetztung aufs Portugiesisch.

Allfällige Rückfragen sind direkt an die Schweizerische Ausgleichskasse SAK zu richten. Deren Adresse und Telefon-, Telefaxnummer finden Sie auf dem Ihnen zugestellten Schreiben „Lebens-, Zivilstands- und Wohnsitzbescheinigung“ oder im Internet.