Bei Bankangelegenheiten ist zu beachten, dass Schweizer Banken aufgrund der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) verpflichtet sind, die Identität jedes Kunden auf der Grundlage eines amtlichen Dokuments, z. B. eines Passes, zu überprüfen.
Verfügt die Schweizer Bank, für die Sie sich interessieren, in Ihrem Wohnsitzland über eine Tochtergesellschaft, eine Geschäftsstelle, eine Vertretung, ein Unternehmen der Bankengruppe oder einen Finanzintermediär, so kann dieses Institut Sie bei der Regelung Ihrer Bankgeschäfte unterstützen. Die Geschäftsstelle Ihrer Bank in der Schweiz gibt Auskunft darüber, welche Optionen Ihnen offenstehen.
Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)
Informationen über die Beglaubigung privater Unterschriften auf Erklärungen im Zivilstandsbereich finden Sie unter der Rubrik Zivilstand dieser Website.