Bestätigung über die Höhe einer Rente (AHV/IV und/oder Pensionskasse)

Rentenbezüger, die zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in Thailand eine Rentenbestätigung für die thailändische Immigrationsbehörde benötigen, können diese beim Regionalen Konsularcenter beantragen. Bedingungen dafür sind, dass ein entsprechendes Originaldokument (z.B. Rentenverfügung) vorgelegt wird, welches nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Rentenanspruch nachweist. Das Dokument kann auch per Fax oder Email direkt von der zahlenden Kasse an das Regionale Konsularcenter gesandt werden. Bankauszüge und Steuerbescheinigungen sind nicht akzeptiert.

Falls Sie zur Ihrer AHV-/IV-Rente auch eine Kinderrente beziehen und diese ebenfalls auf der Bestätigung erwähnt werden soll, dann legen Sie ebenfalls ein entsprechendes Originaldokument vor.

Bestätigungen über die Höhe einer Rente können ebenfalls auf dem Postweg bestellt werden. Bitte senden Sie dazu das gegebenenfalls notwendige Original ein und zahlen Sie die Gebühren per Postanweisung (Postal Money Order*) oder per Scheck (zahlbar an "Embassy of Switzerland").
Die Höhe der Gebühren für Bestätigung & Porto entnehmen Sie der Rubrik "Gebühren und Spesen" auf der linke Seite.

Nichtimmatrikulierte Schweizer Bürger sind gebeten eine Passkopie beilzulegen.

* Vorgehensweise zur Postanweisung "Postal Money Order"

Einzahlung der Gebühren ist auf der Post an folgende Adresse:
Embassy of Switzerland
G.P.O.Box 821
Bangkok 10501
Der Beleg Nr. 1, den die Post ausstellt, ist an dieselbe Adresse zu senden.