Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Nationales Visum für Internationale Adoptionen (PDF, 1 Seite, 312.6 kB, Deutsch)
Nationales Visum zwecks Familiennachzug von Kindern in die Schweiz (PDF, 2 Seiten, 94.0 kB, Deutsch)
Nationales Visum zwecks Rückreise in die Schweiz (PDF, 1 Seite, 295.1 kB, Deutsch)
Nationales Visum zwecks Stellenantritt in der Schweiz (PDF, 1 Seite, 86.9 kB, Englisch)
Nationales Visum Studium in der Schweiz (PDF, 2 Seiten, 504.9 kB, Englisch)
Der Antrag wird zur Entscheidung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Die Schweizer Botschaft kann das Visum erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden ausstellen. Die ungefähre Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 8 bis 12 Wochen. Diese Frist wird nur als Richtwert angegeben und kann je nach zuständigem Kanton und den Elementen des Antrags erheblich variieren.
Die Botschaft erteilt während des Verfahrens keine Auskünfte. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden:
Bei Anträgen für nationale Visa D kann das Verfahren mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Genauere Informationen dazu erteilt das zuständige kantonale Migrationsamt.
Das Haager Verfahren nach dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen (HAÜ) wird angewandt, wenn das Kind zum Zweck der Adoption aus einem Vertragsstaat ("Heimatstaat") in einen anderen Vertragsstaat ("Aufnahmestaat") gebracht werden soll. Es ist demnach anwendbar, wenn Kind und Adoptiveltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Vertragsstaaten haben, während es auf ihre Staatsangehörigkeit nicht ankommt. Eltern, die in der Schweiz wohnhaft sind und in Thailand ein Kind adoptieren, sind gebeten, für die Visumerteilung das Merkblatt zu beachten:
Nationales Visum für Internationale Adoptionen (PDF, 1 Seite, 312.6 kB, Deutsch)