(V)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines gültigen D-Visums in Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument.
(M: D, S, SP, OP)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport), Sonder- und offiziellen Pässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.