Die Neutralität ist eines der Fundamente der Schweizer Aussenpolitik. Sie verbietet der Schweiz, sich an bewaffneten Konflikten zu beteiligen und militärische Bündnisse einzugehen. Die Schweiz wird seit 1815 von der internationalen Staatengemeinschaft als offiziell neutrales Land anerkannt.
Neutralität
Die Neutralität der Schweiz geht auf die Niederlage der Eidgenossen im Jahr 1515 in Marignano und auf den Westfälischen Friedensvertrag von 1648, der einen Schlussstrich unter den Dreissigjährigen Krieg zog, zurück. Sie wurde aber erst 1815, am Wiener Kongress von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt. Als neutraler Staat beteiligt sich die Schweiz nicht an Konflikten anderer Staaten, leistet keine bewaffnete Hilfe und tritt keinen militärischen Bündnissen bei. 1907 hat die Schweiz diese Haltung mit dem Beitritt zur Haager Konvention formalisiert. Diese Konvention regelt die Rechte und Pflichten neutraler Staaten in Kriegszeiten.
Das Ende des Kalten Krieges hat die Schweiz veranlasst, ihr Neutralitätskonzept zu überprüfen. So beteiligte sie sich an den Wirtschaftssanktionen gegen den Irak während des ersten Golfkrieges im Jahr 1991, sie engagierte sich 1996 in der «Partnerschaft für den Frieden» der NATO und entsandte 1999 freiwillige unbewaffnete Armeeangehörige zur Unterstützung der Friedensbemühungen in den Kosovo.
Anlässlich einer Volksabstimmung im Jahr 2001 bejahten die Schweizer Stimmberechtigten mit hauchdünner Mehrheit die Bewaffnung schweizerischer Kräfte bei Einsätzen zur Friedenssicherung. 2002 unternahm die Schweiz einen weiteren Schritt in die Richtung einer aktiveren Neutralitätspolitik, als sie Mitglied der UNO wurde.
Die Neutralität ist Teil des helvetischen Selbstbewusstseins und wird von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen. Sie ermöglicht auch den Zusammenhalt im Innern unter den verschiedenen Sprachgruppen und Konfessionen und spielt zudem eine entscheidende Rolle, wenn die Schweiz ihre guten Dienste anbietet.