Politische Parteien

Die Schweiz verfügt über ein breites Spektrum politischer Parteien. Während einzelne Parteien nur regional aktiv sind, sind andere in der ganzen Schweiz gut verwurzelt und in der Bundesversammlung, dem Parlament, vertreten. Die vier wählerstärksten Parteien stellen traditionell die Mitglieder des Bundesrates, also die Landesregierung.

Nationalratssaal mit Parlamentariern
Die Sitzordnung im Parlament richtet sich nach Fraktionen, in denen gleichgesinnte Parlamentarier einer oder mehrerer Parteien vereinigt sind. © Schweizer Parlament

Vier Parteien sind in praktisch allen Kantonen vertreten und verfügen über mindestens einen Vertreter im Bundesrat. Dieser setzt sich entsprechend dem System der Konkordanzdemokratie aus Mitgliedern rechter, linker und Mitte Parteien zusammen: der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der Sozialdemokratischen Partei (SP), der Mitte Partei (Zusammenschluss CVP und BDP) und der Partei FDP.Die Liberalen. 

Weitere Parteien sind zwar nicht im Bundesrat vertreten, verfügen aber über Abgeordnete im Bundesparlament. Es sind dies die Grüne Partei der Schweiz (GPS), die Grünliberale Partei (GLP), die Eidgenössische Demokratische Union (EDU), die Ensemble à Gauche, die Lega dei Ticinesi, die Evangelische Volkspartei (EVP) und die Partei der Arbeit Schweiz (PDA) – sowie 9 Jungparteien (an die Mutterparteien gehängte Jugendorganisationen).  

2008 spaltete sich die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) von der SVP ab, 2009 fusionierten auf nationaler Ebene FDP und die Liberale Partei Schweiz (LPS) zur Partei «FDP.Die Liberalen» und 2021 schlossen sich BDP und die Christdemokratische Partei (CVP) zur «Mitte» Partei zusammen.

Parteienfinanzierung

Die politischen Parteien finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliederbeiträge und Spenden. Seit 2023 müssen die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien jährlich ihre Einnahmen, Spenden über 15'000 CHF pro Person, und die Beiträge der einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger offenlegen. Neben Parteispenden müssen auch Aufwendungen für Kampagnen zu eidgenössischen Abstimmungen oder Parlamentswahlen ab einem Schwellenwert von 50'000 CHF ausgewiesen werden.