Föderalismus

Die politische Struktur der Schweiz setzt sich aus Bund, 26 Kantonen und über 2’000 Gemeinden zusammen. Die politischen und gesetzgeberischen Kompetenzen sind so auf diese drei Ebenen aufgeteilt, damit jede über möglichst viel Selbstbestimmung verfügt. So gelingt es, grosse Vielfalt unter ein politisches Dach zu bringen. Kantone, die die Funktion von Gliedstaaten übernehmen, verfügen über eigene Verfassung, Parlament, Regierung und Gerichte.

Die leere Ständeratskammer im Bundeshaus.
In der kleinen Kammer des Vereinigten Bundesversammlung, dem Ständerat, vertreten jeweils zwei Personen einen Kanton. © Petar Marjanovic, Wikimedia

Der amtliche Name der Schweiz, Schweizerische Eidgenossenschaft, ist historisch bedingt und fusst in der Gründungslegende des Landes, dem Eid der drei Urkantonen. Seit 1848 ist die Schweiz jedoch ein Bundesstaat. Der Bundesstaat mit Bern als Bundesstadt, de facto Hauptstadt, die Kantone als Gliedstaaten und die Gemeinden teilen sich die Staatsgewalt. Auf allen drei Ebenen gibt es eine Legislative (Gesetzgebung) und eine Exekutive (Regierung). Die richterliche Gewalt wird ausschliesslich von Bund und Kantonen ausgeübt.

Vielfalt in der Einheit

Der Bundesstaat gewährleistet nationale Einheit und kulturelle Vielfalt eines Landes, das sich aus mehreren religiösen und sprachlichen Gruppen zusammensetzt. Zusammen mit der direkten Demokratie ist der Föderalismus einer der tragenden Pfeiler des politischen Systems in der Schweiz. Die Politik ist im Föderalismus so nahe an der Bürgerin und dem Bürger wie möglich. Kleinere Gemeinden werden durch ihre Mitglieder in ihrer Freizeit gesteuert.

Damit alle 26 Kantone trotz unterschiedlicher Grösse, Kultur und Konfession auf Bundesebene gleichberechtigt vertreten sind, entsendet jeder Kanton je 2 Vertreter in den Ständerat. Der Ständerat ist eine der zwei Kammern der Bundesversammlung. Die 6 sogenannten Halbkantone erhalten jeweils nur 1 Sitz im Ständerat. Die Kantone verfügen zudem über ein Referendumsrecht, das ihnen die Möglichkeit einräumt, eine Volksabstimmung über ein Bundesgesetz zu erzwingen, wenn mindestens 8 Kantone dies verlangen.

Selbstbestimmung als Leitprinzip

Die Macht wird in der staatlichen Struktur nach dem Prinzip der Subsidiarität verteilt. Die kleinste politische Einheit, die Gemeinde, erhält ein Maximum an Selbstbestimmung. Dies damit die Gemeinde möglichst viele Aufgaben selber erledigen kann. Erst wo es Sinn macht, werden Aufgaben an die nächsthöhere Ebene delegiert, also an die Kantone. Dasselbe gilt für die höchste Ebene, den Bund.

Ein Beispiel: Die Gemeinde unterhält und bestimmt über ihre eigene Infrastruktur, sei es Strassen oder öffentliche Gebäude wie Schulen. Die Kantone übernehmen übergeordnete Aufgaben, zum Beispiel das Schul- oder Polizeiwesen. Der Bund wiederum übernimmt Aufgaben wie die Landesverteidigung oder die Aussenpolitik. Jede Ebene erhebt ihre eigenen Steuern, um die ihr zugeordneten Aufgaben bewältigen zu können.