Rechtliche Anforderungen an die Auftragsvergabe

Schwellenwerte und Voraussetzungen für freihändige Vergaben

Neben dem rechtlichen Rahmen für die Auftragsvergabe informiert das EDA über Schwellenwerte und über die verschiedenen Publikationsplattformen. Zudem zeigt das EDA die Voraussetzungen für freihändige Vergaben auf.

 

Schwellenwerte der drei Verfahrenstypen: Ausschreibung, Einladung und freihändig

Bei einem Ausschreibungsverfahren publiziert das EDA den Auftrag auf der Plattform simap.ch. Alle interessierten und geeigneten Anbieter können eine Offerte einreichen. Das EDA evaluiert die Offerten anhand der vordefinierten und publizierten Kriterien. Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag, welcher auf SIMAP, der elektronischen Ausschreibungsplattform von Bund, Kantonen und Gemeinden, publiziert wird.

Bei einem Einladungsverfahren wählt das EDA Anbieter aus, welche es zur Offertstellung einlädt. Dabei holt das EDA – wenn möglich – mindestens drei Offerten ein. Das EDA evaluiert die Offerten und vergibt den Auftrag an das vorteilhafteste Angebot.

Beim freihändigen Verfahren vergibt das EDA den Auftrag direkt an einen Anbieter. Bei der vorgängigen Prüfung des Angebots beachtet das EDA das Gebot des effizienten und wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel.

Beschaffungsgegenstand

Beschaffungsgegenstand

Schwellenwerte

Verfahrenstyp

Bauten
Lieferungen, Dienstleistungen

< CHF 300’000
< CHF 150’000

Freihändiges Verfahren

Bauten
Lieferungen, Dienstleistungen

CHF 300'000 < CHF 2'000’000

CHF 150’000 < CHF 230’000

Einladungsverfahren

Bauten

Lieferungen, Dienstleistungen

ab CHF 2’000’000

ab CHF 230’000

Ausschreibungsverfahren

Aufträge ab CHF 230‘000

Grundsätzlich werden Aufträge mit einem Volumen ab CHF 230‘000 (Dienstleistungen und Lieferungen) respektive CHF 2‘000‘000 (Bauten) auf SIMAP, der elektronischen Ausschreibungsplattform von Bund, Kantonen und Gemeinden, publiziert.

SIMAP

Ausnahmen für freihändige Vergaben

In der Regel werden Aufträge ab CHF 230‘000 für Dienstleistungen und Lieferungen , respektive ab CHF 2 Mio. für Bauten ausgeschrieben. Aufträge für Dienstleistungen und Lieferungen unter einem Auftragswert von CHF 150‘000 können freihändig vergeben werden (für Bauten unter CHF 300‘000).

Im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der DEZA erlauben folgende Ausnahmen eine freihändige Vergabe:

Technische Besonderheiten

Die Ausnahmeregelung kommt zur Anwendung, wenn aufgrund technischer Besonderheiten oder aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt oder keine angemessene Alternative besteht.

Weitere Gründe

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen definiert Ausnahmen in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Freihändige Vergaben sind möglich für

  • Aufträge im Rahmen internationaler Nothilfe sowie Agrar- oder Ernährungshilfe;
  • Aufträge aufgrund eines internationalen Abkommens  betreffend die gemeinsame Umsetzung eines Projekts durch Unterzeichnerstaaten,
  • Aufträge die gemäss den besonderen Verfahren oder Bedingungen einer internationalen Organisation vergeben werden. 

Folgephasen

  • Programme und Projekte der internationalen Zusammenarbeit (IZA) sind langfristige Investitionen.
  • Ein Programm ist in der Regel auf rund 12 Jahre angelegt und in mehrere 3-4 jährige Phasen unterteilt.
  • Die 1. Phase wird öffentlich ausgeschrieben. In der Ausschreibung wird die Option der freihändigen Vergabe von Folgephasen kommuniziert.

Vergaberichtlinien von Projektmitteln durch beauftragte Organisationen in der internationalen Zusammenarbeit

Die Programme und Projekte der internationalen Zusammenarbeit beinhalten häufig Mittel, welche die beauftragte Organisation verwaltet. Diese Mittel dienen der Armutsbekämpfung und fliessen direkt in das Partnerland der DEZA. Sie sind von den Honoraren und Entschädigungen an die beauftragte Organisation und die von ihr beigezogenen Unterbeauftragten zu unterscheiden. Bei Beschaffungen vor Ort stehen zuweilen die lokalen Partner bereits fest. Eine internationale Ausschreibung ist wenig zweckdienlich und läuft dem Ziel entgegen, lokale Strukturen zu stärken. Kommen bei einem Projekt oder Programm mehrere lokale Anbieter in Frage, regeln die Verträge zwischen der DEZA und der beauftragten Organisation, wie die Vergabe von verwalteten Projektmitteln erfolgen soll (z.B. lokale Ausschreibung). Es gelten dabei grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die DEZA.