Nachhaltige Entwicklung ist nur dann möglich, wenn grundlegende Menschenrechtsprinzipien wie Nicht-Diskriminierung, Partizipation und Rechtstaatlichkeit beachtet werden. Diese Rechte sind die Basis der internationalen Zusammenarbeit. Deshalb spielt die Förderung der Menschenrechte für die DEZA eine zentrale Rolle.
Fokus der DEZA
Die Verwirklichung der Menschenrechte ist ein in der Bundesverfassung verankertes aussenpolitisches Ziel. Die Schweizer Menschenrechtsaussenpolitik konzentriert sich auf drei Schwerpunkte:
- Schutz und Förderung der bürgerlichen und politischen Rechte, beispielweise diskriminierungsfreier Zugang zu Justiz und Teilhabe an politischen Entscheidungen
- Schutz und Förderung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, zum Beispiel das Recht auf Bildung oder Gesundheit
- Schutz der Rechte besonders verletzlicher Gruppen
Die DEZA trägt zur Umsetzung der Menschenrechtspolitik bei, indem sie die Rechte der Armen fördert und Regierungen dabei unterstützt, diese Rechte zu achten, schützen und fördern. Bei eigenen Programmen zur Armutsbekämpfung orientiert sich die DEZA an den Menschenrechten.
Arbeit mit dem Menschenrechtsansatz
Die DEZA arbeitet mit dem Menschenrechtsansatz. Er orientiert sich neben internationalen Standards, die eine Legitimation für die Entwicklungszusammenarbeit bieten, an folgenden menschenrechtlichen Prinzipien:
- Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung
- Teilhabe und Unterstützung bei der Wahrnehmung der Menschenrechte (Empowerment)
- Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen (Accountability), Rechenschaftsablegung und Wiedergutmachung
- Unteilbarkeit und Universalität
Die DEZA verpflichtet sich damit, Rechtsfragen zum Beispiel im Bereich des Migrations- oder Arbeitsrechts systematisch in ihre Programme in allen Partnerländern aufzunehmen. Durch die Arbeit mit dem Menschenrechtsansatz trägt die DEZA dazu bei, Menschen («rights holders») zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und einzufordern. Gleichzeitig unterstützt sie staatliche und nicht-staatliche Institutionen («duty bearers») dabei, ihrer Verpflichtung zur Achtung, dem Schutz und der Gewährleistung von Menschenrechten nachzukommen.
Staatliche Institutionen stärken und Rechte von verletzlichen Gruppen fördern
Fragilität, Gewaltkonflikte und Menschenrechtsverletzungen hindern die Armutsbekämpfung und können sich wie in einem Teufelskreis gegenseitig verstärken. Fragile Staaten können grundlegende Leistungen, zu denen auch der Schutz vor Menschenrechtsverletzungen gehört, meistens nicht garantieren. Deshalb unterstützt die DEZA ihre Partnerländer bei der Stärkung ihrer staatlichen Strukturen. Dadurch sollen sie ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen besser wahrnehmen.
In Tadschikistan zum Beispiel unterstützt die DEZA Reformen zur Stärkung der Rechtshilfedienste. Dies kommt vor allem Frauen zugute, deren Männer als Arbeitsmigranten ausgewandert sind. In Albanien wurde mit Hilfe der DEZA ein umfassendes und nachhaltiges Sozialschutzsystem aufgebaut, welches die Roma sozial besser integrieren soll. In Bolivien unterstützt die DEZA die nationale Ombudsstelle für Menschenrechte und setzt sich damit für die Anliegen der indigenen Bevölkerung ein. In Afghanistan setzt sich die DEZA für Frauenrechtsorganisationen ein, und in Honduras trägt sie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern bei.
Mit diesen Projekten fördert die DEZA die Rechte verletzlicher und benachteiligter Gruppen, stärkt die Zivilgesellschaft und fördert den Aufbau staatlicher Institutionen.
Menschenrechtsengagement der Länder prüfen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen bilden ein breit abgestütztes Regelwerk für den internationalen Menschenrechtsschutz. Eine Stärke dieses Referenzrahmens ist die Universalität: Menschenrechte gelten weltweit. Die meisten Staaten haben die wichtigsten Menschenrechtskonventionen ratifiziert. Dennoch halten zahlreiche Staaten die Menschenrechte nicht ein.
Die UNO hat aus diesem Grund verschiedene Überwachungsmechanismen eingerichtet. In den Länderüberprüfungsverfahren («Universal Periodic Review») des UNO-Menschenrechtsrats müssen die UNO-Mitgliedstaaten regelmässig über die aktuelle Menschenrechtslage in ihrem Land berichten. Die Zivilgesellschaft erhält dadurch eine Stimme auf internationaler Ebene und kann an die Öffentlichkeit gelangen. Die DEZA unterstützt diese Bemühungen. Sie hat zum Beispiel pakistanischen Journalisten ermöglicht, zum Staatenbericht der pakistanischen Regierung Stellung zu nehmen. In Afghanistan unterstützt sie das Justizministerium, die Empfehlungen der UNO umzusetzen.