Die Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit berät den Bundesrat in Fragen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Sie prüft namentlich die Ziele, Prioritäten und Gesamtkonzeption der Zusammenarbeit und kann dazu eigene Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten. Sie trifft sich an insgesamt vier Tagen und unternimmt einen einwöchigen Arbeitsbesuch pro Jahr.
Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit
Das Mandat der Beratenden Kommission für internationale Zusammenarbeit (BK-IZA) umfasst sowohl die bilaterale als auch die multilaterale internationale Zusammenarbeit der Schweiz. Sie prüft namentlich die Ziele, Prioritäten und Gesamtkonzeption der internationalen Zusammenarbeit und kann dem Bundesrat eigene Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten. Sie trifft sich an insgesamt vier Tagen (zwei Einzeltage und eine zweitägige Klausur) und unternimmt einen einwöchigen Arbeitsbesuch pro Jahr. Die BK-IZA wurde 1977 eingesetzt und ist seit 1978 tätig. Sie besteht gegenwärtig aus 12 Mitgliedern, die je zu einem Drittel den folgenden Kategorien angehören: Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft. Sie werden vom Bundesrat auf Antrag des EDA und des WBF gewählt. Das Sekretariat der BK-IZA ist administrativ der DEZA angegliedert und der Direktorin direkt unterstellt. Die Briefe der BK-IZA an die Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher vom EDA und WBF erhalten jeweils eine von den genannten Bundesrätinnen und Bundesräten unterschriebene Antwort. Die BK-IZA kann zu deren Sitzungen Mitglieder der Bundesverwaltung und externe Expertinnen und Experten einladen. Sie steht insbesondere mit den IZA-relevanten Bundesstellen DEZA, SECO und der Abteilung Frieden und Menschenrechte im EDA im Austausch.