Die Genfer Konventionen im Bundesarchiv

Als Bürgin der ersten Genfer Konvention von 1864 füllte die Schweiz vor anderthalb Jahrhunderten zwei Schlüsselelemente ihrer damals entstehenden Aussenpolitik mit Substanz: ihre Neutralität und ihre humanitäre Tradition. 1949 rief sie erneut dazu auf, rechtliche Regelungen zu bewaffneten Konflikten zu erlassen. Dies wird in zwei Archivdokumenten veranschaulicht.

Einberufung der Genfer Konferenz durch den Bundesrat, 6. Juni 1864

Einberufung der Genfer Konferenz durch den Bundesrat vom 6. Juni 1864
In diesem Schreiben lädt der Bundesrat die Nationen zur Teilnahme an einem Allgemeinen Kongress ein, der am 8. August 1864 in Genf stattfinden soll. In der Präambel erinnert er daran, dass im Jahr zuvor in derselben Stadt eine erste internationale Konferenz abgehalten wurde, die vom Vorläufigen Internationalen Komitee von Genf, dem Vorläufer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), ausgerichtet wurde.

In einer Botschaft vom 8. Juni 1864 bekundet der Bundesrat formell seine Absicht, im August desselben Jahres eine internationale Konferenz zu organisieren. Diese mündet am 22. August 1864 in die Annahme der ersten Genfer Konvention durch zwölf Staaten. Die Konferenz ist eine der Geburtsstunden des humanitären Völkerrechts.

In den Fussstapfen von Henry Dunant
Wie die Einladung des Bundesrats deutlich macht, reiht sich der Allgemeine Kongress von 1864 in Massnahmen ein, die auf die Initiative Henry Dunants von 1863 und die Schaffung des Roten Kreuzes zurückgehen. Der Bundesrat erklärt, vom Vorläufigen Internationalen Komitee von Genf, frühere Bezeichnung des IKRK, mit der Organisation einer internationalen Konferenz beauftragt worden zu sein, die für die Achtung der soeben festgelegten Grundsätze des humanitären Rechts «in der durch das Recht der Völker verankerten Form» sorgen solle.

In der Botschaft des Bundesrats wird auf einige der bei der ersten Konferenz von 1863 geäusserten, aus der Initiative Henry Dunants hervorgegangenen «Wünsche» hingewiesen: Die Staaten sollten dem Hilfspersonal Zugang zu Verwundeten ermöglichen, indem sie in Kriegszeiten Schutz und Neutralität für Ambulanzen, Spitäler und Pflegepersonal gewährleisten; zum anderen müsse für die «Sanitätsdienste aller Armeen» ein «gleichmässiges Unterscheidungszeichen» eingeführt werden.

Die Anfänge des internationalen Genf
Wie der Bundesrat unterstreicht, «rechtfertigt» die Neutralität der Schweiz «das Interesse, das sie Kriegsverwundeten entgegenbringt, und die Massnahmen, die sie den anderen Staaten zu ihrer Pflege vorschlägt». Im Gegenzug bewirkt das humanitäre Engagement der Schweiz, dass der Neutralitätsgrundsatz positiv besetzt ist, und ermöglicht ihr, sich der Akzeptanz dieses Grundsatzes durch die umliegenden Länder zu versichern.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist die Schweiz noch auf der Suche nach ihrem Platz in Europa. In ihrer Verfassung von 1848 wird die Neutralität bekräftigt, doch ist es erforderlich, dieses Konzept mit Leben zu füllen. Neutralität soll als Mittel im Dienste einer Sache verstanden werden und dem humanitären Engagement der Schweiz eine hohe Glaubwürdigkeit verleihen.

Mit der Organisation der Konferenz von 1864 in Genf schärft die Eidgenossenschaft das Profil der Stadt als moderne Metropole, als Wirkungsstätte Rousseaus und als Zentrum der Aufklärung. Dieser Aspekt lässt sich auch an der Bezeichnung «Recht der Völker» ablesen, einem aus der Aufklärung stammenden Konzept: Die Mächte müssen anerkennen, dass der Mensch naturgemäss ein gerechtes Schicksal verdient und ein Existenzrecht hat. Das vom Bundesrat im Juni 1864 verbreitete Dokument kündet somit klar vom Geist der künftigen Genfer Konventionen.

Mehr zum Beschluss des Bundesrats, 1. April 1949

1949 nimmt die Schweiz in Europa eine wichtige Stellung ein: Ihr Sachverstand auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts ist anerkannt. Nach den beiden Weltkriegen verfügt die Schweiz dank ihres Engagements für die Wahrung ausländischer Interessen und ihrer engen Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz über eine gewisse Erfahrung bei der Hilfe für Kriegsopfer und dem Schutz von Kriegsgefangenen.

1949 müssen die Staaten jedoch eine Bilanz dessen ziehen, was während des Zweiten Weltkriegs nicht funktioniert hat, und rufen daher zu einer neuen internationalen Konferenz auf. Naturgemäss übernimmt die Schweiz dabei die Initiative.
In diesem Beschluss vom April 1949 erinnert das Politische Departement somit an den Bundesrat als «Hüter» der Genfer Konventionen und an die Schweiz als ihre Verwahrerin, weshalb sie stets die Initiative ergriffen habe, internationale Konferenzen zu ihrer Revision einzuberufen. Das Politische Departement, früherer Name des EDA, bekundet die Notwendigkeit, die geltenden Konventionen auf der für August 1949 geplanten Konferenz an den «modernen Krieg» anzupassen.

Die Bezeichnung «moderner Krieg» kann als Verweis auf Adolf Hitlers Konzept des «totalen Kriegs» angesehen werden, wonach nicht nur die Armee eines Landes, sondern auch seine Bevölkerung in den Krieg eintritt. Als Antwort darauf wird es der internationalen Konferenz vom August 1949 gelingen, den Schutz von Zivilpersonen bei bewaffneten Konflikten im Völkerrecht zu verankern.

Laut der Prognose des Politischen Departements werde sich die Konferenz im Fall eines Erfolgs «unter die grossen internationalen Ereignisse einreihen». Daher, so seine Argumentation, müsse die Schweiz als «Hüterin der Genfer Konventionen, als neutrale Macht, die häufig gefordert ist, ausländische Interessen zu wahren, und als Heimat des Roten Kreuzes» alles daran setzen, dass sie erfolgreich verläuft.

Der Artikel wurde mit freundlicher Mitarbeit des Schweizerischen Bundesarchivs erstellt.

 

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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