Menschenrechtspolitik
Die Schweiz unterstützt die weltweiten Bemühungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der am stärksten gefährdeten Menschen im Kampf gegen COVID-19. Staaten müssen jedoch sicherstellen, dass jede Notfallreaktion auf die Pandemie das Völkerrecht respektiert und dass alle Massnahmen zur Bekämpfung des Virus recht- und verhältnismässig sind. Diese Massnahmen müssen zeitlich begrenzt und nicht-diskriminierend sein.
Schutzmassnahmen dürfen die Meinungsfreiheit nicht einschränken oder die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten sowie
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern negativ beeinflussen. Fake-News bergen die Gefahr, dass die Bemühungen der Behörden gegen COVID-19 untergraben werden. Regierungen müssen daher sicherstellen, dass glaubwürdige Informationen über die Pandemie schnell und zuverlässig verfügbar sind, um Fehlinformationen entgegenzuwirken und von Hassreden Abstand zu nehmen.
Staaten müssen die Gesundheitsversorgung für alle garantieren. Für Menschen in Gefängnissen oder Lagern, ältere Personen, für Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen, für Obdachlose und Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen müssen Regierungen besondere Schutzmassnahmen ergreifen.