Volljährigkeit im Ausland und Schweizer Militärpflicht

Sie sind als Auslandschweizer zusammen mit Ihrer Familie bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet und haben die gesetzliche Volljährigkeit bzw. das 18. Altersjahr erreicht. In dem Jahr, in dem Sie volljährig werden, wird die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung Sie auffordern, sich unabhängig von Ihrer Familie ins Auslandschweizerregister eintragen zu lassen.

Gleichzeitig wird Ihnen das Merkblatt „Informationen für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zur Militärdienstpflicht“ zugestellt. Daraus entnehmen Sie sämtliche für Sie relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht sowie verschiedene Links auf die Webseiten der Schweizer Armee.

Nehmen Sie bitte mit der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung Kontakt auf, wenn Sie nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. Ihres 18. Lebensjahrs nicht zur Anmeldung aufgefordert wurden und Ihnen kein Merkblatt „Informationen für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zur Militärdienstpflicht“ zugestellt worden ist.

Zuständige Schweizer Vertretung im Ausland

Letzte Aktualisierung 27.08.2024

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

X

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang