Mit Entscheid des Bundesrates vom 20. Juni 2025 wird die Akkreditierungspraxis sowie der Zutritt zum Medienzentrum in Bern neu geregelt. Für den Zutritt zum Medienzentrum und die Teilnahme an dort stattfindenden Medienkonferenzen benötigen seit 1. August 2025 alle Medienschaffenden eine dauerhafte Akkreditierung oder eine Tagesakkreditierung der Bundeskanzlei. Für die Journalistinnen und Journalisten ausländischer Medien gelten neu die gleichen Akkreditierungskriterien wie für Schweizer Medien.
Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundeskanzlei.
Der Zutritt zum Parlamentsgebäude wird von den Parlamentsdiensten geregelt. Informationen dazu finden Sie auf der Website der Parlamentsdienste.
Als Folge der neuen Zutrittsregelungen wird das EDA künftig keine Akkreditierungen von Mitgliedern ausländischer Medien in der Schweiz mehr vornehmen. Bestehende Akkreditierungen behalten ihre Gültigkeit bis Ende 2025.
Gerne informiert das EDA Vertreterinnen und Vertreter ausländischer Medien weiterhin über Informationen und Einladungen zu den von EDA organisierten Medienanlässen. Sie können sich dazu bei der Schweizer Mission bei der UNO und den anderen internationalen Organisationen in Genf über die Plattform News und Presseanlässe abonnieren.
Link Bundesrat aktualisiert Akkreditierungsverordnung für das Medienzentrum