Visabestimmungen

Visa für ausländische Staatsangehörige können durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Schweizer Vertretung ausgestellt werden. Grundsätzlich wird zwischen zwei Visatypen unterschieden, die möglichst frühzeitig mittels eines ausgefüllten Visumantragsformulars beantragt werden können.

Verschiedene Pässe
Verschiedene Pässe © EDA

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12.12.2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsgrund insbesondere zwei Arten von Visum erteilen:

  • Schengenvisum Typ C: für kurzfristige Einreisen und Aufenthalte bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, z.B. bei touristischen Aufenthalten, Besuchen, kurzfristigen Sprachaufenthalten usw. Bei einem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit wird zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung benötigt.
  • Nationales Visum Typ D: für langfristige und geregelte Aufenthalte in der Schweiz (von mehr als 90 Tagen).
    Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist.

Es gilt, den  Antrag frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitungsdauer je nach Saison und/oder Visumtyp mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann.

Für ein Schengen Visum kann der Visumantrag frühestens sechs Monate vor der geplanten Einreise in den Schengen-Raum eingereicht werden.

Die zusammen mit einem Visumantrag einzureichenden Dokumente sowie das Verfahren hängen vom Wohnsitzland des Visumantragstellenden ab. Informationen über die Bedingungen zur Einreichung eines Visumantrags liefern die entsprechenden Länderseiten.

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Letzte Aktualisierung 27.08.2024

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