Allgemeine Informationen

Die meisten konsularischen Fachspezialistinnen und -spezialisten des EDA sind in Generalkonsulaten oder Botschaften tätig und pflegen den Kontakt mit den im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizern. Sie übernehmen die Funktion einer Einwohnerkontrolle für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und bieten Schweizer Touristinnen und Touristen auf der Durchreise den notwendigen konsularischen Schutz, zum Beispiel bei einem Unfall oder einer Festnahme. Zudem sind sie für sämtliche administrative Angelegenheiten verantwortlich. Sie stellen Beglaubigungen aus, behandeln Visumanträge und befassen sich mit Bürgerrechts- und Zivilstandsangelegenheiten.

Das konsularische Fachpersonal untersteht der Versetzungsdisziplin. Das bedeutet, dass Mitarbeitende in dieser Funktion vertraglich verpflichtet sind, ihren Posten alle drei bis vier Jahre zu wechseln. Viele konsularische Fachspezialistinnen und -spezialisten leben und arbeiten während der gesamten Anstellungsdauer mit ihren Familien im Ausland.

Konsularische Fachspezialistinnen und -spezialisten, die in Bern eingesetzt werden, arbeiten in einem der folgenden Bereiche: Konsularische Direktion, Personalwesen, Finanzen und Logistik, Politische Direktion und Generalsekretariat. 

Aufgaben des konsularischen Fachpersonals

Konsularische Fachspezialistinnen und Fachspezialisten erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben. 

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören (nicht abschliessende Liste):

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Auslandschweizerregister und Ausweispapieren
  • Prüfung und Bearbeitung von Visumanträgen
  • Bearbeitung von Zivilstands- und Bürgerrechtsfällen
  • Hilfeleistung im Rahmen des konsularischen Schutzes und der Sozialhilfe
  • Beratung und Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und von Schweizer Staatsangehörigen auf der Durchreise
  • Führung der Buchhaltung, Dokumentenmanagement und Archivierung

Anstellungsvoraussetzungen für die Tätigkeit als konsularische Fachspezialistin oder konsularischer Fachspezialist

  • Kaufmännische Grundausbildung, vorzugsweise erworben in einer öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Stadt oder Kanton)
  • Zwei bis drei Jahre Berufserfahrung an einer Stelle mit Kundenkontakt, vorzugsweise in den Bereichen Einwohnerkontrolle, Zivilstandswesen und/oder Migration sind erwünscht
  • Auslandserfahrung erwünscht, insbesondere in schwierigen Kontexten
  • Offene und zuvorkommende Persönlichkeit, hohe Flexibilität, Teamgeist und Belastbarkeit
  • Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung
  • Präzise und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Schweizer Staatsbürgerschaft (zusätzliche Staatsbürger-
  • schaften sind erlaubt)
  • Unbescholtener Leumund – Keine Vorstrafen (schweizer Strafregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate)
  • Gute schriftliche und mündliche Kenntnisse in zwei Amtssprachen und in Englisch (mindestens Niveau B2). Sprachtest oder Bestätigung Niveau B2.
  • Bereitschaft, mehrere Einsätze in verschiedenen Vertretungen rund um den Globus zu leisten, auch in schwierigen Kontexten (Versetzungspflicht)

Rekrutierung

Die Rekrutierung und Ausbildung des versetzbaren konsularischen Fachpersonals orientiert sich am Personalbedarf des Departements.

Sich vorbereiten

Wer sich bewerben möchte, kann bereits vor der Ausschreibung eine Selbsteinschätzung zum Thema Versetzungsdisziplin durchführen, sich anhand der FAQ  vorbereiten und ein vollständiges Bewerbungsdossier bereitstellen:

Vollständige Bewerbungsunterlagen:

  • CV
  • Diplome
  • Arbeits- und/oder Praktikumszeugnisse
  • Schweizer Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)*
  • Sprachdiplom Niveau B2 falls vorhanden (nicht älter als 2 Jahre) oder Bestätigung des Sprachtests.

 

*Falls Sie den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Be- werbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Be- stätigungen bei, die Sie nach der Bestellung der Dokumente erhalen haben.

 

Die Schritte

Ausschreibung - 23.08.2024 - 16.09.2024

Links zu den Stelleninseraten für das versetzbare konsularische Fachpersonal werden online auf dem Stellenportal www.stelle.admin.ch publiziert.

Bewerbungsschluss: 16. September 2024 (17:00 Uhr, Schweiz (UTC +2)).

Es werden nur vollständige Bewerbungsdossiers berücksichtigt, die bis zum Bewerbungsschluss auf das offizielle Jobportal hochgeladen wurden. Unvollständige Dossiers werden automatisch abgelehnt.

Vorselektion – 26.09.2024 – 27.09.2024 

Während dieser Phase werden die Bewerbungsdossiers anhand formaler Kriterien (Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft, einwandfreier Leumund), aber auch unter Berücksichtigung der Berufs- und/oder Auslandserfahrung, der Sprachkenntnisse und der Ausbildung bewertet werden

Selektion – 27.09.2024 – 01.11.2024 

Die ausgewählten Personen nehmen an Arbeitsproben teil und anschließend, je nach Ergebnis, an einem persönlichen Gespräch (online oder in Anwesenheit) und Sprachprüfungen (sofern keine Sprachzertifikate (nicht älter als zwei Jahre) für die verlangten Sprachen vorliegen).

Endgültige Entscheidung – 18.11.2024 – 22.11.2024

Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Bewerbungen.

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils im April dauert in der Regel 14 Monate :

  • 2 Monate theoretische Ausbildung in Zollikofen 
  • 12 Monate Praktikum im Aussennetz des EDA

Wichtig:

Die Kandidatinnen und Kandidaten unterstehen der Versetzungs- pflicht nach VBPV–EDA und können den Ausbildungsort nicht anfechten

Letzte Aktualisierung 17.09.2024

Kontakt

Personalgewinnung und -marketing

Direktion für Ressourcen DR
Eichenweg 5
3003 Bern 

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Telefon

+41 58 465 11 59

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