Für Reisende empfiehlt es sich, ein paar Grundregeln zu kennen und sie zu beachten.

Allgemein gilt:

  • Gefahrensituationen können sich rasch ändern und sind oft unklar oder nicht voraussehbar. Informieren Sie sich deshalb regelmässig über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit der Reiseleitung. Die lokalen Behörden sind auch für die Sicherheit der ausländischen Besucherinnen und Besucher zuständig; befolgen Sie deren Anweisungen wie z.B. Vorsichtsmassnahmen, Sperrzonen, Evakuierungen.
  • Bleiben Sie bei Krisen mit Ihren Angehörigen in Kontakt. Nehmen Sie auch mit der nächsten schweizerischen Botschaft oder dem nächsten Konsulat Verbindung auf.
  • In Krisengebieten gewähren lokale Konfliktparteien dem Personal der schweizerischen Vertretungen oft keinen Zugang und lehnen jede Einflussnahme ab. Die Schweiz verfügt dort folglich nur über eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung.
  • Wenn Sie unterwegs den Reiseplan ändern, aktualisieren Sie Ihre Online-Registrierung und informieren Sie jene Personen, die Ihren Reiseplan erhalten haben.

Travel Admin

Reisende sind dem Recht des Aufenthaltsstaats unterstellt. Die Rechtsauffassung und die Strafmasse unterscheiden sich oft wesentlich von den schweizerischen Normen. Beachten Sie unter anderem folgende Punkte:

  • Halten Sie sich strikt an Aufenthaltszweck und -dauer, die im Visum, im Einreisestempel oder im Einreiseformular definiert sind. Andernfalls müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und/oder einer Ausschaffung rechnen. Beispielsweise dürfen Sie in der Regel mit einem Touristenvisum weder bezahlte noch unentgeltliche Arbeiten oder andere gewinnbringende Tätigkeiten ausüben.
  • Drogen- und Alkoholvergehen werden in manchen Ländern äusserst hart bestraft. Dies gilt auch für Substanzen und Mengen, die in der Schweiz legal resp. toleriert sind, wie z.B. betäubungsmittelhaltige Medikamente oder Cannabisprodukte mit tiefem THC-Gehalt. Im schlimmsten Fall droht bei Drogendelikten die Todesstrafe.
  • Antiquitäten und Kulturgüter aller Art dürfen häufig nicht oder nur mit einer staatlichen Bewilligung ausgeführt werden, selbst wenn sie offen zum Kauf angeboten werden. Unter diese Regelung fallen zum Beispiel alte Gegenstände und Münzen, Fossilien, behauene Steine etc. Neben hohen Bussen können mehrjährige Haftstrafen drohen.
  • Viele Tiere, Pflanzen sowie tierische und pflanzliche Produkte sind durch das Artenschutzübereinkommen CITES geschützt. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Muscheln, Korallen, Federn von geschützten Vögeln etc. Neben hohen Bussen können mehrjährige Haftstrafen drohen. Beachten Sie auch die Informationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, und denken Sie bei der Wahl der Souvenirs daran.
  • Aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen sind in zahlreichen Staaten verboten. Das Gleiche gilt für Prostitution, wobei in vielen Ländern sowohl der/die Prostituierte als auch die Kundinnen und Kunden bestraft werden. Ebenfalls häufig verboten ist der Besitz von pornografischen Erzeugnissen.
  • Herstellung und Besitz von Raubkopien von Luxus- und elektronischen Gütern werden vermehrt strafrechtlich verfolgt.
  • In Ländern mit muslimischem Recht und in einigen anderen Staaten sind missionarische Aktivitäten verboten, dazu gehört z.B. auch das Verteilen von biblischen Texten. Ausserdem muss mit heftigen Reaktionen der Bevölkerung gerechnet werden.
  • Im Ausland begangene Straftaten können auch in der Schweiz geahndet werden (z.B. Pädophilie).
  • In verschiedenen Ländern ist Korruption unter Beamtinnen und Beamten verbreitet. Allgemein gültige Verhaltensregeln gibt es nicht. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren. Bestechung von ausländischen Behörden ist auch in der Schweiz strafbar.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Artenschutz
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: Einfuhr in die Schweiz

Sie sind Gast in einem fremden Land:

  • Respektieren Sie die lokalen Sitten und Bräuche. Treten Sie zurückhaltend auf, und kleiden Sie sich entsprechend den örtlichen Gepflogenheiten und Umständen.
  • Profitieren Sie von der Erfahrung der lokalen Bevölkerung und beachten Sie deren Warnungen vor Witterungsumschlägen, Meeresströmungen, Kriminalität etc.

Ein gesundes Misstrauen gegenüber Unbekannten ist angebracht:

  • Transportieren Sie keine Gepäckstücke oder Geschenke für fremde oder flüchtig bekannte Personen; Sie könnten für Drogentransporte missbraucht werden.
  • Tragen Sie Wertgegenstände nicht offen zur Schau. Packen Sie Ausweise, elektronische Geräte (Laptop, Tablet usw.) und Wertgegenstände nicht ins eingecheckte Fluggepäck, und lassen Sie diese auch nicht im geparkten Auto zurück. Bewahren Sie nicht alle Ausweise, Kreditkarten und Bargeld am selben Ort auf.
  • Machen Sie weder Autostopp noch nehmen Sie unbekannte Personen im Auto mit.
  • Es kommt in vielen Ländern vor, dass ausländischen Personen überhöhte Preise in Rechnung gestellt werden, sei es in Restaurants, Taxis oder für angeblich wertvolle Waren. Erkundigen Sie sich im Voraus nach den Preisen, und seien Sie zurückhaltend beim Kauf von Waren, deren Qualität Sie selbst nicht beurteilen können.
  • Lassen Sie bei Freiwilligenarbeit bei gemeinnützigen Organisationen Vorsicht walten, besonders bei Kinderheimen oder wenn ein grösserer Unkostenbeitrag verlangt wird. Zum Teil täuschen skrupellose lokale oder internationale Organisationen Hilfsprojekte vor, um Geld oder Visagefälligkeiten zu erlangen. Informieren Sie sich vor der Abreise beim Hauptsitz der Organisation über die genauen Anstellungsbedingungen. Ausserdem ist in den meisten Ländern auch für unentgeltliche Freiwilligenarbeit eine Arbeitsbewilligung erforderlich, die vor der Reise eingeholt werden muss.

Auch Esswaren und Getränke erfordern eine gewisse Vorsicht:

  • Es kommt immer wieder vor, dass illegaler, gepanschter Alkohol zu Gesundheitsschäden oder Todesfällen führt. Halten Sie sich im Zweifelsfall an die grösseren Hotels und Warenhäuser, oder fragen Sie Ihre Reiseleiterin, Ihren Reiseleiter oder eine lokale Vertrauensperson, wo legal hergestellte Getränke erworben werden können.
  • Vorsicht KO-Tropfen! Nehmen Sie keine Drinks von Unbekannten an, und lassen Sie Ihre Getränke nie unbeaufsichtigt. Beachten Sie die Informationen des Bundesamtes für Gesundheit.

Bundesamt für Gesundheit

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Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 22.11.2022

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