März 2017, Manila, Philippinen: Demonstranten halten eine schwarze Tafel, worauf geschrieben steht: Nein zur Todesstrafe.
Todesstrafe verletzt die Menschenwürde und Menschenrechte. © Shutterstock

Das Recht auf freie Meinungsäusserung

Die Schweiz setzt sich für das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit und Versammlungsfreiheit ein. Beide Freiheiten sind Eckpfeiler jeder freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Sie beinhalten das Recht, sich seine eigene Meinung zu bilden und sie zu äussern, sowie Informationen und Ideen aller Art zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben. Bei der Verwirklichung dieses Rechts spielen die Medienfreiheit und die Arbeit von Medienschaffenden eine wichtige Rolle.

Die Digitalisierung hat die Möglichkeiten zu kommunizieren stark erweitert. Bei der Ausgestaltung der Spielregeln im digitalen Raum (digitale Gouvernanz) gilt es sicherzustellen, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung auch online gewährleistet wird. Gleichzeitig achtet die Schweiz darauf, dass unter dem Deckmantel der Meinungsäusserungsfreiheit nicht zu Diskriminierung und Gewalt aufgerufen wird («Hassrede»).

Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der Vereinten Nationen, UNO (en)

Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit der Vereinten Nationen, UNO (en)

OSCE Representative on Freedom of the Media

Aktionsplan der Vereinten Nationen zur Sicherheit von Journalisten, UNO (en)

Eine Welt ohne Todesstrafe

Die Schweiz setzt sich für eine Welt ohne Todesstrafe ein. Gemäss Rechtsauffassung der Schweiz und des Europarats verstösst die Todesstrafe gegen das Verbot von Folter und Misshandlung sowie gegen das Recht auf Leben. Diese Auffassung wird nicht von allen Staaten geteilt. Deshalb setzt sich die Schweiz dafür ein, die Unvereinbarkeit der Todesstrafe mit den Menschenrechten stärker auf internationaler Ebene zu verankern. 

Der breit abgestützte Ansatz der Schweiz und ihrer Partner zeigt Wirkung: In den vergangenen Jahren schafften immer mehr Länder die Todesstrafe ab oder setzten sie aus, so dass heute nur noch eine Minderheit der Staaten diese Strafe anwendet.

Aktionsplan des EDA zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe 2017-2019

Abschaffung der Todesstrafe: Argumente, Trends und Perspektiven, UNO (en)

Die Schweiz setzt sich mit einer weiteren Resolution im UNO-Menschenrechtsrat für die Abschaffung der Todesstrafe ein, Medienmitteilung, 27.09.2019

Verbot von Folter und Misshandlungen

Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung des Verbots von Folter und Misshandlung ein. Das Völkerrecht verbietet Folter immer und unter allen Umständen. Trotz dieses absoluten Verbots ist Folter noch immer verbreitet, nicht nur in bewaffneten Konflikten, sondern auch in Friedenszeiten. Die negativen Auswirkungen von Folter auf Individuen und ganze Gesellschaften sind ein Risiko für Frieden und Sicherheit.

Es sind jedoch auch positive Entwicklungen zu verzeichnen: Immer mehr Staaten ratifizieren die UNO-Antifolterkonvention und das entsprechende Fakultativprotokoll. Die beiden Übereinkommen beinhalten klare Vorgaben in Bezug auf den Schutz des einzelnen Menschen vor Folter mittels Prävention, Ahndung und Wiedergutmachung sowie die Überwachung von Haftorten durch unabhängige Organe. Die Umsetzung dieser Übereinkommen führt nachweislich zu einem Rückgang von Folter.

Aktionsplan des EDA gegen Folter

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, CAT

Anti-Folter-Übereinkommen (Gesetzestext)

Schutz von Minderheiten

Die Schweiz, deren Identität auf Diversität und dem Zusammenleben verschiedener sprachlicher und anderer Gemeinschaften gründet, setzt sich für den Schutz von Minderheiten und verletzlichen Gruppen ein.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hält fest, dass alle Menschen «gleich an Würde und Rechten geboren» sind. Eng damit verknüpft ist das Diskriminierungsverbot, das in verschiedenen völkerrechtlichen Verträgen verankert ist. 

In allen Weltregionen sind sprachliche, religiöse, ethnische, nationale und andere Minderheiten unter Druck. Teilweise sind Minderheiten systematischer Verfolgung ausgesetzt. Anhaltende Konflikte und politische Instabilität tragen zur Diskriminierung von Minderheiten bei und gehören zugleich häufig zu deren Ursachen.

Die Schweiz verfolgt in ihrem Engagement einen ganzheitlichen Ansatz, der die Rechte aller Minderheitengruppen (sprachlich, religiös, ethnisch und national) auf gleiche Weise respektiert und fördert.

Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, UNO (en)

Sonderberichterstatter für Minderheiten der Vereinigten Nationen, UNO (en)

Kombinierter Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (PDF, 83 Seiten, 2.2 MB, Deutsch)

Letzte Aktualisierung 25.07.2023

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