Frauen in Afghanistan dürfen nicht mehr in NGO arbeiten – EDA ist besorgt

Seit dem abrupten Machtwechsel in Afghanistan haben sich die Lebensumstände vieler Menschen im Land, namentlich von Frauen und Mädchen, unter den Taliban verschlechtert. Jüngste Beispiele sind die Ankündigungen der Taliban, dass den Frauen der Zugang zu den Universitäten verwehrt wird und dass Frauen von der Arbeit in nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGO) suspendiert werden sollen. Das EDA ist über die Entwicklungen in grosser Sorge, nicht zuletzt weil oft nur weibliche Mitarbeitende Zugang zu Frauen und ihren Familien haben.

Sätze aus dem Text der gemeinsamen Erklärung.

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die G7-Staaten mit weiteren Staaten, darunter die Schweiz, dass die Menschen in Afghanistan ihre Menschenrechte ausüben dürfen. © EDA

27.04.2023 – UNO-Sicherheitsrat verurteilt Arbeitsverbot von Frauen bei den Vereinten Nationen in Afghanistan

Heute hat der UNO-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution verabschiedet, in welcher der Rat den Entscheid der Taliban verurteilt afghanischen Frauen das Arbeiten für die UNO in Afghanistan zu verbieten. Diese Entscheidungen haben verheerende Auswirkungen auf einen Grossteil der Bevölkerung und bilden ein ernsthaftes Hindernis für ein geeintes, friedliches, prosperierendes und inklusives Afghanistan. Dieses neue Arbeitsverbot beeinträchtigt die Fähigkeit der Unterstützungsmission der UNO in Afghanistan (UNAMA), ihr Mandat zu erfüllen, das der Sicherheitsrat am 16. März 2023 um 12 Monate verlängert hat.

Ein Taliban-Kämpfer steht Wache, während eine Frau in Kabul an ihm vorbeigeht.
Die Taliban haben die Teilnahme von Frauen und Mädchen am öffentlichen Leben in Afghanistan massiv beschränkt. © Keystone

Die Schweiz stimmte im Sicherheitsrat für die Resolution. Die Resolution ist klares Signal des Sicherheitsrats in dieser alarmierenden Situation und ruft die Taliban dazu auf, ihre Dekrete aufzuheben. Das Verbot stellt einen Verstoss gegen die UNO-Charta und die Rechte der Frauen dar, behindert die humanitäre Hilfe sowie die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes.

Die gesamte afghanische Gesellschaft, insbesondere auch Frauen und Mädchen sowie ethnische Minderheiten, muss ohne Angst vor Repressalien am öffentlichen Leben teilnehmen können. Dies ist unerlässlich für die dringend benötigte Entwicklung sowie für einen dauerhaften Frieden in Afghanistan.

Newsticker zur Mitgliedschaft der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

16.03.2023 – Die Schweiz unterstreicht im UNO-Sicherheitsrat die zentrale Rolle von Frauen in der Gesellschaft Afghanistans

Der UNO-Sicherheitsrat hat am 16. März einstimmig das Mandat der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) für 12 Monate verlängert. Als nichtständiges Mitglied des Rates hat die Schweiz für die Verlängerung des Mandats der UNAMA gestimmt. Die Schweiz begrüsst diese Verlängerung, da die Aktivitäten der UNAMA für das afghanische Volk, insbesondere für Frauen und Mädchen, lebenswichtig sind.

In einer kargen bergigen Landschaft in Afghanistan gehen vier Mädchen und ein Junge einem Bergkamm entlang.
Die Zukunft der afghanischen Gesellschaft führt nicht an den Frauen und Mädchen vorbei. Die Schweiz fordert im UNO-Sicherheitsrat ihre Teilhabe am öffentlichen Leben und an politischen Prozessen. © Keystone

Die gesamte afghanische Gesellschaft soll ohne Angst vor Repressalien am öffentlichen Leben teilnehmen. Dabei spielen Frauen in Afghanistan eine zentrale Rolle. «Frauen und Mädchen müssen Zugang zu Bildung, Arbeit, Politik und dem sozialen und wirtschaftlichen Leben haben. Wir verteidigen das Recht der Frauen, sich an allen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Dies ist unerlässlich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und den Aufbau eines dauerhaften Friedens. Die Arbeit afghanischer Frauen in vielen NGOs vor Ort trägt wesentlich zur Erreichung dieser Ziele bei», sagte die Schweizer UNO-Botschafterin Pascale Baeriswyl am 8. März 2023 im Sicherheitsrat. Damit diese Bemühungen erfolgreich sind, müssen die Taliban die Schlüsselrolle der Frauen in der afghanischen Gesellschaft, Wirtschaft und Politik anerkennen.

Newsticker zur Mitgliedschaft der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

29.12.2022 – Gemeinsame Erklärung von Aussenministern zum Verbot für afghanische Frauen, in NGOs zu arbeiten

Die Schweiz fordert die Taliban auf, ihre Entscheidung rückgängig zu machen, afghanischen Frauen die Arbeit in NGOs zu verbieten. Dies bedroht die Nothilfe und die Schwächsten in Afghanistan.

Gemeinsame Erklärung (en)

27.12.2022 – Interview mit Ursula Läubli, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)

Ursula Läubli, Chefin der Sektion Zentral- und Nordasien in der Abteilung Asien und Lateinamerika der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) äussert sich zu möglichen Folgen der Ankündigung der Taliban, Frauen in Afghanistan von der Arbeit in nationalen und internationalen NGO zu suspendieren.

«Mindestens die Hälfte der von Hilfe abhängigen Menschen in Afghanistan sind Frauen»

Porträt von Ursula Läubli
Ursula Läubli leitet in der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die Sektion Zentral- und Nordasien in der Abteilung Asien und Lateinamerika. © DEZA

Wie unterstützt die Schweiz derzeit die Menschen in Afghanistan im humanitären Bereich?

Die Schweiz will auch im derzeit äussert schwierigen Umfeld engagiert bleiben und weiterhin Solidarität mit der afghanischen Bevölkerung zeigen, auch in abgelegenen, armen Regionen des Landes. Für die Umsetzung ihres Programms arbeitet die Schweiz mit afghanischen und internationalen Partnern zusammen, die vor Ort präsent sind. Mit ihren Projekten will sie die Menschenrechte der afghanischen Bevölkerung schützen und zur Deckung derer Grundbedürfnisse beitragen. Ernährungssicherheit, Grundbildung und klimaresistente Landwirtschaft sind weitere Schwerpunkte.

Welche Folgen sind denkbar oder absehbar, wenn afghanische Frauen nicht mehr in den NGO arbeiten dürfen?

Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit hat jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Frauenorganisationen in Afghanistan. Die Hilfe kann ohne weibliche Mitarbeitende gerade im afghanischen Kontext die bedürftige Bevölkerung nur noch selektiv erreichen. Das macht uns Sorgen, weil mindestens die Hälfte der von Hilfe abhängigen Menschen in Afghanistan Frauen sind. Vielerorts haben nur weibliche Mitarbeitende Zugang zu Frauen und ihren Familien. Frauen bringen mit ihrer Expertise und ihrem fachlichen Wissen einen Mehrwert für eine gezielte und wirksame Hilfe.

Wie ordnen Sie die jüngste Entscheidung der Taliban ein?

Das Wohl der Bevölkerung ist und bleibt das oberste Ziel der Unterstützung der Schweiz. Die Schweiz setzt sich für die humanitären Prinzipien ein. Die Schweiz ist besorgt, dass diese Prinzipien, wie die bedingungslose Hilfe für die notleidende Bevölkerung, durch diesen Entscheid nicht mehr eingehalten werden können.

Humanitäre Hilfe und bestmögliche Sicherung der Lebensgrundlagen

Die Schweiz hat ihr Entwicklungsprogramm nach der Machtübernahme der Taliban im August vor einem Jahr an die neuen Verhältnisse anpassen können. So konnte sie als Teil der internationalen Staatengemeinschaft eine pragmatische Weiterführung der Hilfe sicherstellen. Sie trägt mit jährlich rund 30 Millionen USD zur Linderung der grossen humanitären Bedürfnisse und bestmöglichen Sicherung der Lebensgrundlagen bei. Gut die Hälfte dieser Mittel (55%) entfällt 2022 auf die Organisationen der Vereinten Nationen und das IKRK. Die übrigen 45% verteilen sich auf internationale NGOs (hauptsächlich Agha Khan Foundation, Norwegian Refugee Council) und aktuell eine afghanische NGO.

Für die Umsetzung des Programms arbeitet die Schweiz mit afghanischen und internationalen Partnern zusammen, die vor Ort präsent sind. Mit ihren Projekten will sie die Menschenrechte der afghanischen Bevölkerung schützen und zur Deckung derer Grundbedürfnisse beitragen. Ernährungssicherheit, Grundbildung und klimaresistente Landwirtschaft sind weitere Schwerpunkte.

Die Schweiz hat im August 2021 ihr Kooperationsbüro vor Ort temporär geschlossen. Entsprechend hat die Schweiz keine schweizerischen oder afghanischen Mitarbeitenden mehr, die in Afghanistan tätig sind. Das reduzierte Team des Kooperationsbüros Kabul arbeitet zurzeit von Bern aus weiter.

24.12.2022 – Frauen sollen in Afghanistan von Arbeit in NGO suspendiert werden – EDA ist besorgt

Am 24. 12. 2022 haben die Taliban per Schreiben kommuniziert, dass sämtliche Mitarbeiterinnen aller nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen bis auf Weiteres von ihrer Arbeit suspendiert werden sollen. Das EDA ist in grosser Sorge, da dies schwerwiegende Folgen für die humanitäre Hilfe im Land haben kann.

Das EDA prüft derzeit die möglichen Auswirkungen auf das humanitäre Engagement der Schweiz. In einem Tweet hat der Chef der Abteilung Asien und Pazifik (AAP) des EDA, Botschafter Heinrich Schellenberg, zur Ankündigung der Taliban Stellung genommen.

21.12.2022 – Schweiz fordert in Erklärung Zugang von Frauen zu Universitäten in Afghanistan

Die gemeinsame Erklärung der G7-Staaten und weiterer Staaten hat den folgenden Wortlaut:

Statement from Foreign Ministers on Taliban Decision to Ban Women from Universities

The Foreign Ministers of Australia, Canada, France, Germany, Italy, Japan, the Netherlands, Norway, Spain, Switzerland, the United Kingdom, and the United States and the High Representative for the European Union strongly condemn the Taliban’s recent decisions to ban women from universities, to continue to bar girls from secondary schools, and to impose other harsh restrictions on the ability of women and girls in Afghanistan to exercise their human rights and fundamental freedoms.

The Taliban’s oppressive measures against Afghan girls and women have been relentless and systemic. Over the last 16 months, the Taliban have issued no fewer than 16 decrees and edicts that, among other things, constrain women’s mobility, remove women from places of work, require head-to-toe coverings for women, ban women from using public spaces such as parks and gyms and leave widows and women-headed households in dire circumstances by the requirement of male guardianship. These policies make clear the Taliban’s disregard for the human rights and fundamental freedoms of the people of Afghanistan.

Afghan women’s ingenuity and dynamism are needed urgently to help relieve profound and staggering economic and humanitarian needs. A stable, economically viable, and peaceful Afghanistan is only attainable and sustainable if all Afghans, including women and girls, can fully, equally, and meaningfully participate in and contribute to the country’s future and development.

We stand with all Afghans in their demand to exercise their human rights consistent with Afghanistan’s obligations under international law. With these moves, the Taliban are further isolating themselves from the Afghan population and the international community. We urge the Taliban to immediately abandon the new oppressive measures with respect to university education for women and girls and to, without delay, reverse the existing decision to prohibit girls’ access to secondary school.

Taliban policies designed to erase women from public life will have consequences for how our countries engage with the Taliban. Our foremost concern will continue to be the welfare, rights, and freedoms of the people of Afghanistan.

December 21, 2022

Bereits unmittelbar nach der Ankündigung der Taliban, dass Frauen der Zugang zu Universitäten verwehrt werde, hatte der Chef der Abteilung Asien und Pazifik (AAP) im EDA, Botschafter Heinrich Schellenberg, am 20. Dezember 2022 via Twitter reagiert:

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