Ausdehnung der Zuständigkeiten des ICC
Das Römer Statut legt die Rolle und die Zuständigkeiten des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) fest, sowie die Verbrechen, die von diesem verfolgt werden. Die Überprüfungskonferenz von Kampala in Uganda verabschiedete am 10. und 11. Juni 2010 zwei Änderungen am Römer Statut. Mit diesen Änderungen werden die Zuständigkeiten des ICC ergänzt und erweitert.
- Einerseits wird der ICC zuständig für das Verbrechen der Aggression. Damit können hochrangige Entscheidungsträger zur Verantwortung gezogen werden, die unter klarem Verstoss gegen das in der UNO-Charta verankerte allgemeine Gewaltverbot offene Angriffshandlungen begangen haben.
- Andererseits soll der bestehende Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt werden. Neu soll die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen, von Gas sowie ähnlichen Stoffen oder Vorrichtungen und von Dumdumgeschossen auch in nicht internationalen bewaffneten Konflikten verboten werden.
Die Schweiz setzte sich im Sinne dieser Änderungen für die Erweiterung der Zuständigkeiten des ICC ein. Die Bekämpfung der Straftatbestände, die durch diese Änderungen abgedeckt werden, bildet einen wichtigen Beitrag an zahlreiche Schlüsselziele der Schweizer Aussenpolitik, die in der Bundesverfassung niedergelegt sind:
- Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker
- Förderung der Menschenrechte
- Linderung von Not und Armut in der Welt