Um zu verhindern, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte – insbesondere sog. Potentatengelder – auf den Schweizer Finanzplatz gelangen, erarbeitete die Schweiz ein System, das massgeblich auf den zwei Pfeilern Prävention und Repression beruht.

Prävention

In einem ersten Schritt gilt es zu verhindern, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen in die Schweiz gelangen.

Die strengen Regeln der Geldwäscherei-Gesetzgebung verpflichten die Schweizer Banken und alle anderen Erbringer von Finanzdienstleistungen, nicht nur die Vertragspartei zu identifizieren, sondern auch den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Das Schweizer Dispositiv gegen Geldwäscherei sieht überdies im Umgang mit PEP erhöhte Sorgfaltspflichten vor.

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor

Die Banken und andere Finanzintermediäre sind verpflichtet, jede verdächtige Transaktion der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu melden und ein Konto im Verdachtsfall sofort zu sperren. Das Schweizer Bankgeheimnis bietet keinen Schutz vor Verfolgung von Straftaten – weder innerstaatlich noch im Rahmen der internationalen Rechtshilfe.

Meldestelle für Geldwäscherei, Bundesamt für Polizei fedpol

Die Bekämpfung der Korruption in Staaten, mit welchen die Schweiz zusammenarbeitet, nimmt in der Schweizer Aussen- und Entwicklungspolitik einen hohen Stellenwert ein. Konkrete Massnahmen werden z.B. bei Programmen zur Guten Regierungsführung (Good Governance) umgesetzt. Alle Verträge zur Zusammenarbeit enthalten Klauseln zur Korruptionsverhinderung.

Repression

Potentatengelder können trotz umfangreicher Vorsichtsmassnahmen auf den Schweizer Finanzplatz gelangen. Die Schweiz setzt sich in solchen Fällen dafür ein, Gelder krimineller Herkunft effizient zu identifizieren und dem Herkunftsland bestmöglich zurückzuerstatten. Dafür stehen folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Vorsorgliche Sperrung
    Bereits vor der Eröffnung von Strafverfahren zur gerichtlichen Klärung der Herkunft von allfällig unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten können verdächtige Vermögenswerte vorsorglich gesperrt werden, um einen Abzug zu verhindern.
    Sperrung von Vermögenswerten
  • Rechtshilfe und strafrechtliche Ermittlungen
    Voraussetzung für eine Einziehung bzw. Rückerstattung von Potentatengeldern an den Herkunftsstaat ist, dass deren unrechtmässige Herkunft in einem gerichtlichen Verfahren, entweder im Herkunftsstaat oder in der Schweiz, erwiesen wird. Dabei ist die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ein zentrales Instrument. Sie erlaubt u.a. den Austausch von Beweismitteln zwischen Staaten.
    Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Bundesamt für Justiz
  • Verwendung der herausgegebenen Vermögenswerte
    Wurde über die Rückerstattung der Potentatengelder rechtskräftig entschieden, sucht die Schweiz zusammen mit den betroffenen Staaten nach Wegen, die illegal erworbenen Vermögenswerte zurückzuführen. Sie achtet darauf, dass die Gelder der betroffenen Bevölkerung zugutekommen und nach der Rückerstattung nicht wieder in unrechtmässige Kanäle abfliessen.
    Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte

Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens

Die Schweiz entwickelt ihr gesetzliches Dispositiv laufend weiter. Am 1. Juli 2016 ist mit dem Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) ein neues Gesetz in Kraft getreten. Das SRVG erlaubt die vorsorgliche Sperrung von Vermögenswerten zur Unterstützung einer allfälligen Rechtshilfezusammenarbeit. Es sieht auch gezielte Massnahmen vor, um den Herkunftsstaat in seinen Bemühungen um Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte zu unterstützen, insbesondere durch juristische Unterstützung oder die Entsendung von Experten. In Fällen, in denen das Rechtshilfeverfahren definitiv nicht zum Erfolg führt, kann der Bundesrat basierend auf das SRVG administrative Verfahren in Hinblick auf eine mögliche Konfiskation und Restitution der Gelder einleiten. Das Gesetz erhöht die Transparenz, die Berechenbarkeit und die Rechtssicherheit im Bereich der Potentatengelder.

Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen


Letzte Aktualisierung 13.09.2022

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