Das EDA unterstützt keine Organisationen, die Gewalt verherrlichen
Die Förderung der Menschenrechte und die Achtung des Völkerrechts sind wichtige Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik. Die Schweiz unterstützt dazu verschiedene Projekte und Organisationen, darunter auch «Addameer». Die NGO setzt sich für palästinensische Gefangene ein. Weil die NGO beschuldigt wird, in engem Kontakt zu einer terroristischen Organisation zu stehen, hat Departementsvorsteher Ignazio Cassis im Januar 2020 die Vorwürfe EDA-intern überprüfen lassen. Die Abklärung hat ergeben, dass sich die Vorwürfe nicht erhärten lassen. Beim jetzigen Wissenstand gibt es keinen Grund, die Unterstützung für «Addameer» einzustellen.
Im Zusammenhang mit der Stärkung der Menschenrechte setzt sich die Schweiz auch für die Rechte von Menschen ein, die im Gefängnis sind. © Deleece Cook/Unsplash
Die Schweiz setzt sich weltweit für die Förderung der Menschenrechte und der Achtung des Völkerrechts ein. Ein Beispiel unter vielen ist der Rechtsbeistand für Gefängnisinsassen: Es geht unter anderem darum, Menschen vor Misshandlung oder Folter zu schützen und Beweismittel, die durch Nötigung erlangt wurden, in Strafverfahren nicht zuzulassen.
Vorwürfe gegen «Addameer»
Die NGO Addameer ist eine Organisation, die in israelischen Gefängnissen palästinensischen Strafgefangenen hilft. «Addameer» gehört zu den Partnern der Schweiz im Nahen Osten und wird in diesem Jahr mit ungefähr 150'000 USD von der Schweiz unterstützt.
Die NGO wurde verschiedentlich beschuldigt, in Kontakt zur palästinensischen Volksbefreiungsfront PFLP zu stehen.
Schweiz verurteilt Verherrlichung von Gewalt und Aufruf zum Hass
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA nimmt Vorwürfe über den Missbrauch von Schweizer Geldern oder des unangemessenen Verhaltens von Projektpartnern sehr ernst. Denn wenn Gewalt verherrlicht, Rassismus und Antisemitismus geschürt oder Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte verharmlost werden, stünde dies im Widerspruch zu den Zielen und Interessen der Schweiz. In der Bundesverfassung ist verankert, dass die Schweiz zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker beiträgt. Deshalb unterstützt die Schweiz in keiner Weise Organisationen, die zu Hass, Gewalt, Rassismus oder Antisemitismus aufrufen.
Wirksame Kontrollinstrumente
Die Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern ist für das EDA wichtig, um seine aussenpolitischen Ziele zu erreichen. Mit wirksamen Kontrollinstrumenten stellt die Schweiz sicher, dass Partnerorganisationen die Schweizer Beiträge ausschliesslich für die vertraglich abgeschlossenen Bestimmungen einsetzen. Dies geschieht beispielsweise durch das direkte Gespräch, Besuchen vor Ort, externen Audits und Evaluationen.
Die Arbeit für den Frieden im Kontext des Nahost-Konflikts ist politisch besonders herausfordernd. 2017 hat das EDA seine Kontrollmechanismen verstärkt unter anderem mit einer strikten Antirassismusklausel und gezielten Audits. Ein Verstoss gegen diese Vorgaben berechtigt das EDA, den Vertrag mit dem externen Partner zu kündigen und die Rückzahlung der bereits investierten Mittel zu verlangen. Auch Tatsachenbehauptungen Dritter gegen eine unterstützte Partnerorganisation werden vom EDA sorgfältig analysiert und Massnahmen ergriffen, falls sich die Behauptungen als richtig erweisen.
Schweiz unterstützt «Addameer» weiterhin
Die Vorwürfe bezüglich Addameer sind dem EDA bekannt. Das EDA hat mehrmals und insbesondere im Januar 2020 auf die Vorwürfe reagiert. Bundesrat Ignazio Cassis hat interne Abklärungen eingeleitet und bis ein Ergebnis vorlag die Zahlungen an «Addameer» sistieren lassen. Ergebnis davon ist, dass es aufgrund der verfügbaren Informationen und der Beweismittellage gegen beschuldigte aktuelle oder ehemalige Angestellte von «Addameer» zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt ist, die Unterstützung für die NGO auszusetzen oder einzustellen. Die Zusammenarbeit wird deshalb fortgesetzt.