Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2024–2027

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 den aktualisierten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Neben aktualisierten und verstärkten Massnahmen, finden sich 10 neue, welche zur Erreichung der Ziele des Plans beitragen sollen.

Auf dem Bild sind acht Sportlerinnen und Sportler auf einer roten Rennbahn zu sehen, symbolisch für die Welt des Sports.

Menschenrechte umfassen verschiedene Dimensionen und bedingen eine breite Anwendbarkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen wie beispielsweise in der Welt des Sports. © EDA

Unter Einbindung von externen Interessensgruppen wie Wirtschaftsverbände, Zivilgesellschaft und Wissenschaft wurde der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) überarbeitet. Ziel des NAP ist es den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten weiter zu stärken und die Haltung sowie die Erwartungen des Bundesrats an Unternehmen zu kommunizieren.

Wirtschaft und Menschenrechte

Die globalisierten Wirtschaftsstrukturen sind eine Herausforderung für die Menschenrechte, da die Liefer- und Wertschöpfungsketten zunehmenden komplexer werden. Die Sicherstellung der Arbeitsrechte, Sicherheit- und Umweltschutz wird dadurch zunehmend anspruchsvoller. Wo der staatliche Schutz ausbleibt, haben die Unternehmen die Verantwortung, den Schutz der Menschenrechte zu garantieren. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nicht zu negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte führen.

Zwei unabhängige Evaluationsberichte dienten als Grundlage um mögliche Optimierungen im NAP zu analysieren und neue Massnahmen zu definieren. Die Berichte zeigen Verbesserungspotential in der Abstimmung zwischen den Unternehmenspolitiken und -instrumenten auf, sowie der frühzeitigen Identifizierung neuer Risikofaktoren für die Menschenrechte bei unternehmerischen Tätigkeiten. Auch besteht Potenzial zur Effizienzsteigerung der NAP-Massnahmen und einer Verbesserung der Messung der damit verbundenen Auswirkungen. Die Unterstützung aller Interessensgruppen soll fortgesetzt werden. Die Resultate der externen Evaluation ergaben, dass mehr als 80% der Massnahmen des NAP 2020-2023 erfolgreich umgesetzt wurden. Sechs Massnahmen sollen im NAP 2024-2027 aktualisiert und verstärkt werden. 10 neue Massnahmen werden eingeführt, die zur Zielführung des NAP beitragen sollen.

UNO-Leitprinzipien

2011 verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat die Leitprinzipien, welche die Pflichten der Staaten und die Verantwortung der Unternehmen hinsichtlich der menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten festlegen. Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beruhen auf drei Säulen, welche 31 Prinzipien umfassen. Die erste Säule bezieht sich auf die staatliche Pflicht, die Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen durch private Akteure, wie etwa Unternehmen, zu schützen. Die zweite Säule zieht die Unternehmen zur Verantwortung Menschenrechte zu achten und ihre Sorgfaltsprüfung zu erfüllen. Die dritte Säule umfasst den Zugang zur Wiedergutmachung bei negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte durch wirtschaftliche Tätigkeiten.

Nationaler Aktionsplan

Der Bundesrat anerkennt die zentrale Rolle der Wirtschaft bei der Umsetzung und beim Schutz der Menschenrechte sowie die Pflicht des Staates in der Schweiz ansässige beziehungsweise tätige Unternehmen dabei zu unterstützen. Deswegen ist es Aufgabe des Bundes Unternehmen bei der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu unterstützen sowie Anreize für die Einhaltung dieser zu schaffen. Der NAP beschreibt, wie die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Schweiz umgesetzt werden sollen und trägt somit aktiv zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Rahmen wirtschaftlicher Aktivitäten bei.

Neue Technologien

Eine der 10 neuen Massnahmen, welche im aktualisierten NAP 2024-2027 eingeführt werden, betrifft den digitalen Raum und neue Technologien. Denn die Digitalisierung hat nicht nur wirtschaftliche Veränderungen mit sich gebracht, sondern auch die Gesellschaft massgeblich verändert. Diese Veränderungen beinhalten sowohl Chancen, wie beispielsweise für das Wirtschaftswachstum, aber auch Risiken für die Menschenrechte. Neue Technologien können eine Gefahr für die Privatsphäre und persönliche Freiheit darstellen, gleichzeitig auch für eine rechtswidrige Überwachung und diskriminierende Algorithmen missbraucht werden. Um den Schutz der Menschenrechte zu wahren, setzt sich die Schweiz zusammen mit der Privatwirtschaft ein, um die UNO-Leitlinien «Global Digital Compact» umzusetzen. Der Global Digital Compact sieht die Schaffung eines inklusiven globalen Rahmens vor, der eine offene, freie, sichere und auf den Menschen ausgerichtete digitale Zukunft garantieren soll.

Energiewende

Innovationen wie neue Technologien sind nicht nur Antriebsfaktoren für die Wirtschaft, sondern auch für die Energiewende, welche zur nachhaltigen Energieversorgung beiträgt. Die Energiewende, welche den Abbau und Weiterverarbeitung von Rohstoffen bedarf, stellt eine Herausforderung an die Umwelt und die Menschenrechte dar. Eine neue Massnahme des NAP 2024-2027 sieht daher vor, die Unterstützung für der unternehmerischen Sorgfaltsprüfung bei der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung im Zusammenhang mit der Energiewende zu verstärken. So werden beispielsweise ein Multi-Stakeholder-Dialog und andere Veranstaltungen mit den betroffenen Sektoren in Zusammenarbeit mit externen Partnern vorgesehen.

Erste zielführende Handlungen

Erste Massnahmen für die Sicherstellung der unternehmerischen Sorgfaltsprüfung im Rohstoffsektor wurden bereits im Rahmen des letzten NAP getroffen. Die Schweiz setzt sich aktiv für die Unterstützung von Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) ein, die die Sicherheit und die Achtung der Menschenrechte in sensiblen Sektoren wie der Rohstoffindustrie und der privaten Sicherheitsbranche fördern. Diese Engagements stehen im Einklang mit der Priorität der Schweizer Aussenpolitik, die die Förderung von Frieden und Menschenrechten in den Mittelpunkt stellt.

Das Bild zeigt Verantwortliche einer Bergbaufirma in einer Diskussion mit der Dorfbevölkerung über die Auswirkungen des Bergbaus auf das Dorf.
Verantwortliche einer Bergbaufirma diskutieren mit der Dorfbevölkerung über die Auswirkungen des Bergbaus auf das Dorf in Guinea. © EDA

Eine der wichtigsten MSI sind die «Voluntary Principles on Security and Human Rights» (VPSHR)», die Richtlinien für Rohstoffunternehmen bieten, um das Risiko von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen in Abbaugebieten zu minimieren. Als Mitglied der VPSHR leistet die Schweiz der Demokratischen Republik Kongo (DRK) technische und finanzielle Unterstützung bei der Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung dieser Grundsätze. Ein Element dieses Engagements ist die Ausbildung von Bergbauteams und lokalen Sicherheitskräften zur Achtung der Menschenrechte. Dadurch trägt die Schweiz dazu bei, das Vertrauen zwischen den lokalen Gemeinschaften und den Unternehmen zu stärken und so die Spannungen rund um Bergbaugebiete zu verringern. Darüber hinaus ist die Achtung der Menschenrechte auch für die Unternehmen selbst von Vorteil, da sie ein stabileres Investitionsklima fördert und Reputationsrisiken verringert.

Massnahmen im Sport

Die Achtung der Menschenrechte ist nicht allein auf den digitalen Raum oder die Rohstoffindustrie beschränkt, sondern erstreckt sich ebenfalls auf die Welt des Sports. So sieht eine neue Massnahme die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in diesem Sektor vor. Zu diesem Zweck organisiert die Schweiz als Standort zahlreicher internationaler Sportverbände und Gründungsmitglied des Zentrums für Sport und Menschenrechte einen jährlichen Dialog bei dem Herausforderungen und bewährte Praktiken bei der Integration der Menschenrechte geteilt werden.. Eine erste Hilfestellung für die Anwendung der Menschenrechte in die Sportwelt bildet das sogenannte «Human Rights Playbook», eine Anleitung zum Umgang mit Menschenrechtsrisiken und zur Umsetzung von Prozessen zur Einhaltung dieser.

About our Human Rights Playbook Series

Menschenrechte umfassen verschiedene Dimensionen und bedingen eine breite Anwendbarkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen, so auch in der Wirtschaft. Die Umsetzung und Schutz der Menschenrechte durch die Schweiz als Staat aber auch als Wirtschaftsstandort soll durch aktualisierte, verstärkte und neuen Massnahmen in NAP 2024-2027 gestärkt werden. Die Förderung der Menschenrechte ist ein Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Die Schweiz fördert die Umsetzung der Menschenrechte auf multilateraler Ebene sowohl im realen als auch im digitalen Raum und setzt sich für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ein.

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