• Bachelor- (mind. 180 ECTS) und Masterdiplom (mind. 90 ECTS) einer Schweizer Universität / Fachhochschule oder einer Hochschule im EU/EFTA-Raum. Für gleichwertige Abschlüsse, welche diese Kriterien nicht erfüllen, muss dem Bewerbungsdossier zwingend eine Swiss ENIC Anerkennungsempfehlung beigelegt werden.* Treten Sie hierzu möglichst frühzeitig mit Swiss ENIC in Kontakt, da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
  • Arbeits- und/oder Praktikumszeugnisse
  • Schweizer Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)**
  • Sprachdiplome Niveau C1, falls vorhanden (nicht älter als 2 Jahre)

* Das EDA stützt sich auf die Anerkennungsempfehlung durch Swiss ENIC. Swiss ENIC haftet nicht für Entscheide des EDA.

** Gemäss Artikel 13 VBPV-EDA müssen Kandidatinnen und Kandidaten für die EDA-Karrieren einen unbescholtenen Leumund haben.

Wichtige Hinweise

Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Bewerbungsprozesses zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.

Es werden nur vollständige, vor der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben eine Absage zur Folge.

Falls Sie die Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Ihnen nach der Bestellung der Dokumente zugestellt wurden. Die finalen Dokumente sowie freiwillig nachgereichte Sprachdiplome müssen fristgerecht eingereicht werden (siehe Ablauf des Eintrittsverfahrens).

Letzte Aktualisierung 31.01.2025

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