Die Menschenrechte sind unveräusserliche Rechte, die ohne Unterschied allen Menschen allein aufgrund ihres Menschseins zustehen. Es sind universelle Grundrechte; sie sind zentral für die menschliche Würde, das menschliche Überleben und die menschliche Entwicklung. Die Menschenrechte sind unteilbar und stehen untereinander in engem Zusammenhang.

Jeder Staat ist angehalten, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und umzusetzen. Drei Arten von Menschenrechten werden unterschieden:

  • Die bürgerlichen und politischen Rechte
    Z.B. Recht auf Leben, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit
  • Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
    Z.B. Recht auf Arbeit, auf Bildung und auf soziale Sicherheit
  • Die Rechte der «Dritten Generation»
    Z.B. Recht auf Entwicklung und auf eine saubere und gesunde Umwelt

Instrumente der Menschenrechtspolitik

Um die Menschenrechtsfragen zur Sprache zu bringen und umzusetzen, stehen folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Demarchen, Interventionen und öffentliche Stellungnahmen
    Menschenrechte werden weltweit bei bilateralen Treffen mittels Demarchen, also diplomatischen Interventionen, zur Sprache gebracht. Daneben gibt es Interventionen und öffentliche Stellungnahmen, insbesondere auch in multilateralen Gremien, etwa im Rahmen der «Allgemeinen periodischen Überprüfung» («Universal Periodic Review») im UNO-Menschenrechtsrat in Genf.
  • Austausch auf technischer Ebene
    Möglich ist auch ein langfristig angelegter Austausch auf technischer Ebene, zum Beispiel Expertenmissionen, Seminare, Studienreisen, Publikationen oder Kooperationsprojekte. Dieser Austausch wird mit ausgewählten Partnerländern  im Rahmen eines strukturierten Dialogs oder Programms  in besonders problematischen Bereichen geführt. Ein Beispiel dafür sind die «Menschenrechtsdialoge und -konsultationen».
  • Diplomatische Initiativen

Wie sich die internationale Gemeinschaft und die UNO für Menschenrechte einsetzen

Folgende juristische Instrumente stehen der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung:

  • Ausbau des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • Tribunale der UNO für Ruanda und Ex-Jugoslawien
  • Internationaler Strafgerichtshof
  • UNO-Menschenrechtsrat

Eines der wichtigsten Ziele der UNO ist, die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten aller Menschen und Völker zu fördern. Mit dem Schutz und der Weiterentwicklung der Menschenrechte befassen sich das Hochkommissariat für Menschenrechte und der Menschenrechtsrat, die beide ihren Sitz in Genf haben, sowie die Dritte Kommission der UNO-Generalversammlung in New York.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

UNO- Menschenrechtsrat (en)

UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (en)

UNO-Tribunal für Ex-Jugoslawien (en)

UNO-Tribunal für Ruanda (en, fr)

Menschenrechte im Rahmen der vereinten Nationen

UNO-Menschenrechtsübereinkommen und Staatenberichtsverfahren

Die UNO hat mit insgesamt neun Übereinkommen ein differenziertes Instrumentarium zum Schutz der Menschenrechte auf internationaler Ebene geschaffen. Im Unterschied zur Menschenrechtserklärung sind die UNO-Übereinkommen für die Mitgliedstaaten verbindlich und verpflichten sie, die Menschenrechtsstandards einzuhalten.

Bei den wichtigsten UNO-Menschenrechtsübereinkommen überwachen Ausschüsse, ob die Bestimmungen eingehalten werden. Hinzu kommt ein obligatorisches Staatenberichtsverfahren. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, dem zuständigen Ausschuss regelmässig Bericht über die innerstaatliche Umsetzung zu erstatten. Der Ausschuss prüft die Berichte und gibt Empfehlungen ab.

UNO-Menschenrechtsübereinkommen

UNO-Staatenberichte

Letzte Aktualisierung 25.07.2023

Kontakt

Abteilung Frieden und Menschenrechte

Bundesgasse 32
3003 Bern

Telefon

+41 58 462 30 50

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