Einhaltung des humanitären Völkerrechts stärken

Bewaffnete Konflikte verursachen insbesondere in der Zivilbevölkerung viel menschliches Leid. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu verbessern ist gegenwärtig eine der grössten humanitären Herausforderungen. Die Schweiz engagiert sich langfristig für den verstärkten Respekt des humanitären Völkerrechts.

Das humanitäre Völkerrecht (HVR) hat sich seit der Annahme der ersten Genfer Konvention von 1864 stark weiterentwickelt. Es wurde sukzessive an neue Mittel und Methoden der Kriegsführung angepasst und der Schutz der Zivilbevölkerung sowie aller Personen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen, wurde erweitert. Der bestehende normative Rahmen ist heute im Grossen und Ganzen ausreichend. Die grösste Herausforderung besteht gegenwärtig darin, die Einhaltung des HVR zu stärken.

Auf der Basis einer Resolution der Konferenz vom Roten Kreuz und Roten Halbmond führten die Schweiz und das IKRK zwischen 2015 und 2019 gemeinsam einen zwischenstaatlichen Prozess für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Im Zentrum stand die Frage nach einer Einigung betreffend ein Staatenforum für das HVR, sowie zu Möglichkeiten, die Konferenz vom Roten Kreuz und Roten Halbmond als auch regionale Foren besser zu nutzen. Ein Konsens in diesen Punkten war im gegenwärtigen multilateralen Umfeld nicht zu erreichen. Der Zwischenstaatliche Prozess hat aber die universelle Geltung des humanitären Völkerrechts unterstrichen. Zudem wurde ein breites Spektrum an Ideen zur verbesserten Umsetzung des humanitären Völkerrechts generiert, welche weiterverfolgt werden können.

Dokumente zum zwischenstaatlichen Prozess für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts (2015-2019)

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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