Grundsatz

Jedes Land erlässt seine Gesetze autonom, also auch jene über die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften. Deshalb erteilen die Botschaften und Konsulate der Zielländer Auskunft über die gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes und stellen Visa aus.

Die Botschaft oder das Konsulat Ihrer Transit- und Zielländer beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Brauche ich einen Pass oder eine Identitätskarte? Wie lange müssen meine Ausweise noch gültig sein? Viele Länder verlangen, dass der Pass sechs Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Pass genügend freie Seiten für Visa sowie Ein- und Ausreisestempel enthält.
    Achtung: Ist ein Pass oder eine Identitätskarte als gestohlen oder verloren gemeldet worden, darf das Dokument bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter verwendet werden.
  • Wie lange darf ich im Land bleiben?
  • Brauche ich ein Visum oder eine elektronische Einreise-Erlaubnis? Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen? Wie lange dauert die Visumausstellung? Prüfen Sie, ob das Visum der beantragten Aufenthaltsdauer entspricht.
    Achtung: In einigen Ländern gelten für die provisorischen Notpässe und die ordentlichen Pässe unterschiedliche Regeln.
  • Kann ich das Visum in einer anderen Botschaft des Ziellandes beantragen, wenn ich auf einer langen Reise durch mehrere Länder bin? (Grundsätzlich muss das Visum im Wohnsitzland beantragt werden.)
  • Welche Einreisevorschriften gelten für mich, wenn ich im Land arbeiten oder studieren will? In den meisten Ländern gelten für Studium, bezahlte oder unbezahlte Arbeit (auch bei wohltätigen Organisationen), Praktikum oder Au-Pair-Aufenthalt andere Einreisebestimmungen als für Touristenreisen.
  • Mein minderjähriges Kind reist alleine, nur mit einem Elternteil oder einer Drittperson: Braucht es eine schriftliche Einwilligung der Eltern resp. des nicht mitreisenden Elternteils? In welcher Form muss diese aufgesetzt werden?
  • Welche Grenzübergänge kann ich benutzen?
  • Muss bei Grenzübertritten der Pass zwingend mit einem Ein- oder Ausreisestempel versehen werden? Die Ein- und Ausreisestempel dienen in vielen Ländern zur Überprüfung der Aufenthaltsdauer. Fehlt einer der Stempel, muss mit Bussen oder Schwierigkeiten bei der Ausreise oder späteren Wiedereinreise gerechnet werden.
  • Darf ich im ganzen Land herumreisen oder gibt es Einschränkungen für bestimmte Gebiete?
  • Ist die Gelbfieber-Impfung für die Einreise obligatorisch? Die Impfung wird in vielen Ländern nach einem Aufenthalt in einem Gelbfiebergebiet bzw. bei Einreise in ein Land mit Gelbfiebergebieten vorgeschrieben. Sie muss in einen internationalen Impfausweis eingetragen sein.
  • Welche Zollvorschriften muss ich bei der Ein- und Ausreise beachten, z.B. für Medikamente, elektronische Geräte, Nahrungsmittel, Raucherwaren (einschliesslich e-Zigaretten) und andere Tabakprodukte, Alkohol, Antiquitäten, Kulturgüter etc.?
  • Welche Bestimmungen gelten für die Ein- und Ausfuhr sowie die Benutzung im Land für Waffen, Munition, Pfeffersprays etc.? Waffen dürfen nur mit einer Bewilligung ein- und ausgeführt und benutzt werden. Selbst leere Patronenhülsen können zur Verhaftung führen. Pfeffersprays sind in vielen Ländern verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
  • Darf ich mein Haustier mitnehmen?
  • Welche Papiere und Versicherungen sind erforderlich, wenn ich mit meinem eigenen Fahrzeug reise oder im Zielland ein Fahrzeug mieten möchte? Benötige ich einen internationalen Führerschein?

Kontaktieren Sie also direkt die nächste Botschaft oder das nächste Konsulat Ihres Ziellandes.
ausländische Botschaften und Konsulate

Staatssekretariat für Migration: Einreise in den Schengen-Raum
Schweizer Pass und Identitätskarte

Grenzkontrollen

Generell sind die Kontrollen verschärft worden. Die Formalitäten bei der Einreise werden von jedem Land individuell festgelegt und können unter anderem von folgenden Faktoren beeinflusst werden: Bedrohung durch Terrorismus, innere Konflikte, zwischenstaatliche Unstimmigkeiten.

Es kann sein, dass Ihre Fingerabdrücke genommen werden, und dass Sie eingehend befragt werden, z.B. über den Zweck der Reise, die persönlichen Verhältnisse, eine frühere oder zusätzliche Staatsangehörigkeit, frühere Reisen und Stempel davon im Reisepass etc. Die Befragung ist je nach Land und persönlichem Hintergrund unterschiedlich. Es versteht sich von selbst, dass Sie offen und ruhig Auskunft geben. Versuchen Sie nicht, die Situation durch Witze aufzulockern, denn sie können leicht missverstanden werden. Es kann hilfreich sein, wenn Sie Ihre Reisepläne belegen können, z.B. mit Hotelreservationen oder dem Programm Ihres Reiseveranstalters.
Stellen Sie sich auf teils langwierige Formalitäten ein, besonders wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind.

Unter bestimmten Umständen haben die Immigrationsbehörden das Recht, Reisende an der Grenze zurückzuweisen, selbst wenn ein Visum ausgestellt wurde oder gar keines benötigt wird. Die lokale Gesetzgebung legt fest, in welchen Fällen und in welcher Form eine Zurückweisung erfolgen kann. Die Botschaften und Konsulate haben keine Interventionsmöglichkeiten.

Wenn Sie bei einem früheren Aufenthalt im Zielland gegen das Gesetz verstossen und die Angelegenheit nicht geregelt haben, kann Ihnen bei der Einreise die Verhaftung drohen. Dasselbe gilt, wenn Sie verdächtigt werden, im Zielland eine Straftat begangen zu haben, oder wenn Sie einer dort verbotenen Organisation angehört haben oder noch angehören. Klären Sie die Sachlage vor der Reise über lokale Anwälte.

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 22.11.2022

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

Twitter

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang