Als EU/EFTA-Staatsangehörige melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnerdienste, Einwohnerkontrolle) Ihres Wohnortes an und beantragen die Aufenthaltsbewilligung.
Nötig sind dazu folgende Dokumente:
- Persönliches Aufenthaltsgesuch
- Gültiges heimatliches Reisedokument
- Aufnahmebestätigung der Hochschule(Immatrikulationsbestätigung)
- Nachweis, dass die finanziellen Mittel für das Studium gesichert sind (z.B. eine Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank)
- Nachweis einer Wohnadresse Ihres Aufenthaltsortes
- Zwei Passfotos
Übrige ausländische Studierende - nicht der EU/EFTA angehörend - setzen sich mit der für Ihr Wohnsitzland zuständigen Schweizer Auslandsvertretung in Verbindung und stellen dort einen Visumsantrag. Wird dem Begehren durch die zuständige Migrations- oder Fremdenpolizeibehörde entsprochen, sind die Voraussetzungen für die Einreise und den studienbedingten Aufenthalt erfüllt.
Studierende ausserhalb der EU/EFTA, die nicht visumpflichtig sind, erkundigen sich über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten bei der für ihr Wohnsitzland zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung.