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Leben und Arbeiten im Ausland
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Meldewesen Einwohnerdienste EWD
Meldewesen Einwohnerdienste EWD
Meldewesen Einwohnerdienste
Am 1. November 2015 ist das Auslandschweizergesetz (ASG) in Kraft getreten. Gestützt auf Art. 12 und 13 des ASG, sind die schweizerischen Einwohnergemeinden verpflichtet, Zu- und Wegzüge von Schweizerinnen und Schweizern dem EDA zu melden.