Uneingeschränkte Unterstützung der Schweiz für den Internationalen Strafgerichtshof

An der jährlichen Versammlung der 123 Staaten, die das Römer Statut – die völkerrechtliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs – ratifiziert haben, bekräftigte EDA-Staatssekretärin Krystyna Marty Lang die uneingeschränkte Unterstützung der Schweiz für den Gerichtshof. Die Schweiz trägt damit zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte bei und kämpft gegen die Straflosigkeit bei den schwersten Verbrechen überhaupt.

EDA-Staatssekretärin Krystyna Marty Lang steht in einem getäferten Raum und spricht in eine Kamera. Im Hintergrund ist die Flagge der Schweiz zu sehen.

In einem Videostatement bekräftigt EDA-Staatssekretärin Krystyna Marty Lang die uneingeschränkte Unterstützung der Schweiz für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. © EDA

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag ist ein entscheidender Bestandteil der internationalen Rechtsordnung. In Einklang mit ihren eigenen Grundwerten unterstützt die Schweiz den Gerichtshof im Kampf gegen die Straflosigkeit. «Der Gerichtshof ist das Ergebnis jahrzehntelanger unermüdlicher Bemühungen, Täter der schwersten internationalen Verbrechen zu verfolgen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression» betont Krystyna Marty Lang, EDA-Staatssekretärin ad interim, im Rahmen der jährlichen Versammlung aller 123 Staaten, die das Römer-Statut – die völkerrechtliche Grundlage der Strafgerichtshof ratifiziert haben. An diesem Anlass, der vom 14. bis am 23. Dezember in Den Haag und New York stattfindet, unterstrich die Staatssekretärin, dass die Schweiz die Institution weiterhin unterstützt: «Heute bestätige ich die uneingeschränkte Unterstützung der Schweiz für den Internationalen Strafgerichtshof.»

Heute bestätige ich die uneingeschränkte Unterstützung der Schweiz für den Internationalen Strafgerichtshof.
Krystyna Marty Lang, Staatssekretärin a.i.

An der diesjährigen Versammlung engagiert sich die Schweiz insbesondere dafür, dass ein effizienter und inklusiver Folgeprozess zur unabhängigen Überprüfung des ICC verabschiedet wird, um seine Leistungsfähigkeit zu stärken. Ebenfalls setzt sie sich dafür ein, dass qualifizierte Personen in Schlüsselpositionen beim ICC gewählt werden – darunter sechs neue Richterinnen und Richter sowie die neue Chefanklägerin oder den neuen Chefankläger.

Kampf gegen Straflosigkeit: Eine aussenpolitische Priorität

Die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte sind Prioritäten der Aussenpolitischen Strategie des EDA. Die Schweiz verfolgt eine lange humanitäre Tradition. Mit ihrer Unterstützung für einen leistungsfähigen Internationalen Strafgerichtshof engagiert sich die Schweiz aktiv im Kampf gegen die Straflosigkeit im Falle schwerster internationaler Verbrechen und setzt sich für den besseren Schutz von Opfern ein.

Der Internationale Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) ist eine ständige Institution mit Sitz in Den Haag. Sie ist für die Beurteilung der schwersten Verbrechen zuständig, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression. Die völkerrechtliche Grundlage der Institution ist das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Die Schweiz ratifizierte das Römer Statut am 12. Oktober 2001. Mittlerweile zählt das Römer Statut 123 Vertragsstaaten.

Der ICC verfolgt nur Einzelpersonen und wird nur dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht in der Lage oder nicht willens sind, diese Verbrechen zu verfolgen.

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