Die Schweiz wurde im ersten Überprüfungszyklus 2012 durch Finnland und Algerien auf die Einhaltung der Kapitel III (Kriminalisierung und Strafverfolgung) und Kapitel IV (Internationale Zusammenarbeit) überprüft. Der entsprechende Fragebogen zur Selbsteinschätzung, der Länderbericht sowie der Kurzbericht finden sich auf dem UNCAC-Länderprofil der Schweiz.
UNCAC-Länderprofil der Schweiz (en)
Im Rahmen des zweiten Überprüfungszyklus wird seit Juni 2020 auch in der Schweiz die korrekte und vollständige Umsetzung der Kapitel II (Vorbeugende Massnahmen) und V (Wiedererlangung von Vermögenswerten) evaluiert. Die Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit AWN des EDA koordiniert den Prozess. Die Kontaktperson (Focal Point) auf Schweizer Seite ist der Sekretär der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung, Herr Urs A. Tschanz (urs-andreas.tschanz@eda.admin.ch).
Der Fragebogen zur Selbsteinschätzung wurde von der Schweiz fristgerecht im September 2020 eingereicht und anschliessend von den beiden Evaluatoren Bangladesch und Schweden geprüft. Nach Verzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie im gesamten zweiten Zyklus, fand, gefolgt von einer Dialogphase, zwischen dem 18. und dem 20. Oktober 2022 der Länderbesuch in Bern statt. Als Nächstes folgt nun der Prüfbericht mit einer Reihe konkreter Handlungsempfehlungen an die Schweiz.
Die Schweiz bekennt sich zur Transparenz. So wird sie freiwillig sämtliche relevanten Dokumente ihres zweiten Länderexamens (den ausgefüllten Fragebogen sowie den ausführlichen Prüfbericht) veröffentlichen.