Der Europarat
Der 1949 gegründete Europarat mit Sitz in Strassburg ist die grösste (gemessen an der Zahl der Mitgliedsländer) und älteste politische Organisation Europas. Er konzentriert seine Tätigkeit auf die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Der Europarat hat heute 46 Mitglieder. Die Schweiz wurde am 6. Mai 1963 das 17. Mitglied der Organisation.
Bisher hat die Schweiz mehr als die Hälfte der über 200 Übereinkommen des Europarats ratifiziert. Sie bilden die Grundlage für die Anpassung und Vereinheitlichung von Gesetzen in den verschiedenen Mitgliedstaaten.
Eine der zentralen Errungenschaften des Europarats ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese verleiht allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg einzureichen. Bei einer Verletzung von Rechten oder Garantien, die im Übereinkommen oder seinen Protokollen enthalten sind, kann das Opfer das Gericht anrufen.
Die Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung besteht aus sechs Mitgliedern sowie sechs Stellvertreterinnen und Stellvertretern, während sich die Delegation beim Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats aus sechs Gemeinde- und/oder Stadtpräsidentinnen und -präsidenten sowie sechs Vertreterinnen und Vertretern von Kantonsregierungen zusammensetzt. Wie jeder Mitgliedstaat ernennt die Schweiz ausserdem eine Richterin oder einen Richter in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat pflegt die Kontakte mit der Organisation, verfolgt die laufenden Dossiers in Strassburg und berichtet regelmässig und ausführlich über die neusten Entwicklungen.