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Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW)
Die schleppenden Fortschritte in der nuklearen Abrüstung führten zur Aushandlung des Kernwaffenverbotsvertrags. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages am 22. Januar 2021, verbietet er Entwicklung, Tests, Produktion, Transfer, Besitz, Einsatz sowie Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen. Wie die meisten europäischen Länder hat die Schweiz sich entschieden, dem Vertrag nicht beizutreten. Sie wird aber weiterhin an den künftigen Staatenkonferenzen als Beobachterin teilnehmen.