Allgemeine regelmässige Überprüfung

Die allgemeine regelmässige Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) ist eines der wichtigsten Instrumente des UNO-Menschenrechtsrats (MRR). Sie dient als Bestandsaufnahme der Menschenrechtslage in allen UNO-Mitgliedstaaten nach einem festen und berechenbaren Zeitplan. Die Schweiz wurde im November 2017 zum dritten Mal überprüft. Ende Januar 2023 stand die vierte Überprüfung der Schweiz an.

Die Schweizer Delegation im Saal.
Die Schweizer Delegation unter Leitung von Staatssekretärin Livia Leu bei der 4. UPR im Menschenrechtsrat im Januar 2023. © EDA

Sämtliche Mitgliedstaaten der UNO müssen sich alle viereinhalb Jahre einer UPR unterziehen. Dabei analysieren die UNO-Mitgliedstaaten im Sinne einer «Peer to peer Review» die Menschenrechtslage eines Mitgliedstaats und geben konkrete Empfehlungen ab. Grundlage dafür sind der Bericht des betroffenen Staats sowie vom UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte und der Zivilgesellschaft gesammelte Informationen.

Verfahren

Nach dem dritten UPR-Zyklus (2017–2022) beginnt der Vierte im Oktober 2022 und dauert bis Januar 2027. Die Überprüfung findet in Form eines Dialogs statt, bei dem die Mitgliedstaaten Empfehlungen an den überprüften Staat richten. Dieser kann die Empfehlungen kommentieren und annehmen oder sie zurückweisen. Es liegt in der Verantwortung des Staats, die angenommenen Empfehlungen auf nationaler Ebene umzusetzen.

UPR der Schweiz – Offizielle Dokumente aller drei Überprüfungen, OHCHR (en)

Internationale und nichtstaatliche Organisationen können – sofern sie bei der UNO akkreditiert sind – bei der Überprüfung anwesend sein. Sie haben kein Mitspracherecht, können aber bei der Verabschiedung des Schlussdokuments vor dem MRR ihre Meinung zum Überprüfungsverfahren äussern.

Dritte allgemeine regelmässige Überprüfung der Schweiz

Die Schweizer Delegation mit Staatssekretärin Pascale Baeriswyl bei der 3. UPR im Menschenrechtsrat im November 2017
Die Schweizer Delegation unter Leitung von Staatssekretärin Pascale Baeriswyl bei der 3. UPR im Menschenrechtsrat im November 2017. © EDA

Im Rahmen der dritten UPR der Schweiz im November 2017 äusserten 108 Staaten ihre Anerkennung für das Menschenrechtsengagement und die humanitäre Hilfe der Schweiz. Gleichzeitig gaben sie Empfehlungen zur Verbesserung ab. Im Vordergrund standen die Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution sowie Massnahmen in den Bereichen Diskriminierung und Rassismus, Migration und Asyl oder Geschlechtergleichstellung und ‑identität.

Nach einer breiten Konsultation innerhalb der Bundesverwaltung, bei Kantonen und Nichtregierungsorganisationen, nahm die Schweiz 160 der insgesamt 251 Empfehlungen an. Die gemeinsame Stellungnahme verabschiedete der Bundesrat im Februar 2018.

Die UPR stellt im Rahmen der Menschenrechtsstrategie des EDA ein wesentliches Instrument der Menschenrechtspolitik der Schweiz dar. Sie dient der menschenrechtspolitischen Glaubwürdigkeit der Schweiz sowie der Kohärenz zwischen Aussen- und Innenpolitik. Bei bilateralen Konsultationen fungiert sie als «entry point» für den Menschenrechtsdialog.

Vierte allgemeine regelmässige Überprüfung der Schweiz

In Vorbereitung auf die vierte UPR der Schweiz hat diese einen Bericht über den Stand der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen der letzten Überprüfung erarbeitet. Diesen Staatenbericht legte die Schweiz dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte im Oktober 2022 vor. Die vierte allgemeine regelmässige Überprüfung fand am 27. Januar 2023 statt. Die Schweizer Delegation wurde von Staatssekretärin Livia Leu geleitet.

Erklärung der Schweiz, 27.01.2023

Letzte Aktualisierung 27.01.2023

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