- Home
-
Aussenpolitik
Aussenpolitik
- Völkerrecht
-
Internationale Menschenrechtsübereinkommen
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
- Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes
- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
- Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
- Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten
- Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
Mit dem Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen werden Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer sowie ihre Familienangehörigen geschützt. Die UNO-Generalversammlung hat das Übereinkommen am 18. Dezember 1990 verabschiedet. Das Übereinkommen trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Die Schweiz hat das Übereinkommen weder unterzeichnet, noch ratifiziert.