In der Schweiz erscheinen jährlich rund 10 000 neue Titel: Liebesromane, Wellness-Ratgeber, Sachbücher zu Vogelkunde und Vieles mehr. In den 1960er-Jahren waren es noch halb so viele, vor über hundert Jahren gar siebenmal weniger. Doch bereits damals kämpften Autorinnen und Autoren für den Schutz ihres geistigen Eigentums und legten damit den Grundstein für das heute geltende System. Als Ergebnis einer Kampagne, die der französische Schriftsteller Victor Hugo und die Association Littéraire et Artistique Internationale lanciert hatten, wurde 1886 die Berner Übereinkunft verabschiedet.
Diesen völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz von Werken und der Rechte der Urheber haben heute fast alle Staaten der Welt (186) unterzeichnet. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören nicht nur Bücher, sondern auch Musik, Gemälde, Skulpturen, Filme, Computerprogramme, Datenbanken, Werbetexte, Landkarten und Designs.
Zweck der Übereinkunft ist, dass Urheberinnen und Urheber auch auf internationaler Ebene die Nutzung ihrer Werke kontrollieren können und finanziell entschädigt werden. Die Übereinkunft gesteht ausländischen Werken denselben Schutz zu, den inländische Schöpfungen geniessen. Ausserdem hält sie fest, dass eine Übersetzung oder Vervielfältigung eines Buches nur mit Zustimmung der Autorin bzw. des Autors erfolgen darf. Grundsätzlich gilt der Urheberrechtsschutz während der gesamten Lebensdauer der Urheber und bis fünfzig Jahre, in der Schweiz sogar siebzig Jahre, über deren Tod hinaus.
Der internationale Schutz von gewerblichen und künstlerischen Schöpfungen wird heute von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gewährleistet. Die Organisation wurde 1893 gegründet und 1974 ins UNO-System integriert. Sie gehört zu den ältesten Sonderorganisationen der UNO.