Die Banane ist mittlerweile zur weltweit meistverkauften Frucht avanciert.
Die Banane ist mittlerweile zur weltweit meistverkauften Frucht avanciert.

Die Banane

Gelb auf den Punkt

Dass Bananen gelb und nicht braun in den Regalen unserer Geschäfte landen, ist auch dem Völkerrecht zu verdanken. Der Codex Alimentarius ist ein internationales Regelwerk zum Verbraucherschutz. Er legt seit 1962 internationale Standards für Lebensmittel fest und soll sicherstellen, dass nur einwandfreie Lebensmittel bei uns in den Verkauf gelangen. Der Codex für Bananen legt beispielsweise den Reifegrad und den Zustand der Bananen bei der Ernte fest, damit diese den Transport unbeschadet überstehen und zum Verkaufszeitpunkt die ideale Reife erreichen. Er regelt auch Aspekte wie die zulässige Höchstmenge für Pestizidrückstände.

Die Codex-Normen dienen Staaten als Referenz bei der Ausarbeitung ihrer Lebensmittelgesetzgebung. Damit bewirken sie eine internationale Harmonisierung der Lebensmittelsstandards, die den grenzüberschreitenden Handel mit Lebensmitteln erleichtert. Davon profitiert auch die international ausgerichtete Schweizer Nahrungsmittelindustrie.

Früher als exotische Delikatesse gehandelt, ist die Banane mittlerweile zur weltweit meistverkauften Frucht avanciert. Ihr Handel fällt in den Anwendungsbereich internationaler Abkommen, namentlich jener der Welthandelsorganisation (WTO) sowie bilateraler Landwirtschaftsabkommen. Diese vereinfachen den internationalen Handel und damit auch, dass die Banane von ihrem weit entfernten Produktionsort bis zu uns gelangen kann. Mittlerweile trägt ungefähr die Hälfte der in die Schweiz importierten Bananen das Fairtrade-Gütesiegel.

www.codexalimentarius.org

Die Medikamente

Einfacher zu schlucken

Wo eine Pille ist, ist auch viel Recht. Der Medikamentenhandel ist stark reglementiert, wobei der Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zentrum steht. Internationale Vereinbarungen ermöglichen, dass Medikamente sicherer und rascher in der Schweiz verfügbar sind. Dank bilateraler Abkommen können Medikamente, die in einem anderen Staat getestet wurden, in der Schweiz auf den Markt gebracht werden, ohne dass sie dafür erneut ein langes und kostspieliges Prüfverfahren durchlaufen müssen. Manche Pillen sind daher dank dem Völkerrecht leichter zu schlucken.

Aber Vorsicht: Der Verkauf gefälschter oder illegaler Heilmittel ist eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit. Die Bekämpfung dieses lukrativen Geschäfts setzt eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Staaten voraus. Die Medicrime-Konvention des Europarats, welche die Schweiz 2011 unterzeichnet hat, ist das erste internationale Übereinkommen, das die Unterbindung des illegalen Heilmittelhandels zum Ziel hat. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem, die Herstellung, das Angebot und den Handel mit gefälschten Heilmitteln unter Strafe zu stellen.

Medicrime (en)

Die Postkarte

Von weit her

Als in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Postkarte aufkam, brauchte es internationale Regeln für ihren grenzüberschreitenden Versand. 1874 wurde in Bern der Weltpostverein gegründet. Dank dem Weltpostvertrag besteht heute zwischen den 192 Mitgliedstaaten des Weltpostvereins ein einheitliches Postgebiet, in dem Postsendungen frei zirkulieren können. In diesem Gebiet muss eine Grundversorgung mit qualitativ hochstehenden und gleichzeitig erschwinglichen Postdienstleistungen sichergestellt sein.

Der Weltpostvertrag und weitere im Rahmen des Weltpostvereins geschlossene Abkommen regeln auch grundlegende technische Aspekte von Postsendungen, wie die Postleitzahlen, die Frankierungsstempel oder die Anordnung der Adressen. Diesen Regeln ist beispielsweise zu verdanken, dass Absender und Adressat nicht vertauscht werden. Die Postkarte verdankt den Abkommen gar ihr charakteristisches Aussehen: ihre rechtwinklige Form und die Tatsache, dass die rechte Hälfte der Rückseite für die Adresse der Empfängerin oder des Emfpängers freizuhalten ist.

Der Weltpostvertrag (en)

Das Mobiltelefon

Ruf mich an

„Wo bist du?“ ist wohl die auf den Strassen meistgehörte Frage, seitdem wir mit einem Telefon in der Hosentasche herumlaufen. Wir sind permanent erreichbar, egal wo wir uns aufhalten. Und mittlerweile ist das Handy nicht mehr bloss zum Telefonieren da. Wir verschicken damit Fotos, rufen Apps auf, laden Podcasts herunter oder schauen uns ein Video an.

Dass dies möglich ist, verdanken wir der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Sie leitete die Arbeiten zur Entwicklung des ersten Mobilfunksystems, das genug leistungsfähig war, um solche Dienste zu ermöglichen: das Mobilfunknetz der dritten Generation (3G). Dank internationaler technischer Standards der ITU können Mobilfunknetze heute weltweit nahtlos zusammenarbeiten. Nur deshalb können wir unsere Mobiltelefone sowohl im In- als auch fast überall im Ausland benutzen.

Die ITU erlässt auch in anderen Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie nützliche globale Standards. So basiert beispielsweise eine Mehrheit der weltweiten Internetanschlüsse auf Normen der ITU. Auch bei Wettervorhersagen oder der GPS-Navigation hat die ITU ihre Hände im Spiel: Sie koordiniert Satelliten, die für diese Dienste notwendig sind, indem sie ihnen Frequenzen und Umlaufbahnen zuweist.

Der Internationalen Fernmeldeunion (en)

Die Zeit

24/7

‒ Wie spät ist es? ‒ Zehn nach sieben. So läuft es in unserem Alltag. Doch wie wissen wir, dass unsere Zeit dieselbe ist, wie jene unserer Mitmenschen? Die Sekunde ist die Grundeinheit der Zeitmessung. Sie gehört zum Internationalen Einheitensystem und ist heute in der ISO-Norm 80000-3 definiert, ebenso wie Meter, Kilogramm, Ampere, Kelvin oder Candela.

Das Internationale Büro für Mass und Gewicht sorgt für die Förderung und Anpassung des Internationalen Einheitensystems. Es wurde mit der Unterzeichnung der Meterkonvention am 20. Mai 1875 in Paris gegründet. Die Unterzeichnerstaaten tauschen sich in allen Fragen im Zusammenhang mit Masseinheiten aus.

Als der Eisenbahnverkehr aufkam und es verlässliche Fahrpläne brauchte, wuchs das Bedürfnis nach einer Vereinheitlichung der Zeit – erst auf nationaler, dann auch auf internationaler Ebene. An einer internationalen Konferenz in Washington im Jahre 1884 wurde der 24-Stunden-Tag beschlossen. Zudem bestimmten die Teilnehmer Greenwich als Nullmeridian zur Festlegung der Weltzeit. 

Heute wird die Zeit gestützt auf Angaben der genauesten Uhren der Welt festgelegt: der Atomuhren. Sie ermöglichen die Berechnung der koordinierten Weltzeit (UTC), die den meisten Ländern der Welt als Referenz dient. Gemäss der ISO-Norm 8601 richten sich auch die 24 Zeitzonen nach der UTC. Die Schweizer Zeit wird mit der Formel «UTC+1» berechnet.

Das Internationale Büro für Mass und Gewicht (en)

Das Spielzeug

Sicherheit ist kein Kinderspiel!

Spielzeuge werden in der ganzen Welt hergestellt: von Disney in China bis Playmobil in Europa. Doch wie wird sichergestellt, dass ein Spielzeug keine Gefahr für ein Kleinkind darstellt, das die Welt mit dem Mund erkundet?

Die Internationale Organisation für Normung (ISO) erlässt Regeln zur Sicherheit von Spielzeugen, etwa bezüglich ihrer Entflammbarkeit oder ihrer Belastung mit chemischen Elementen wie Phthalaten, die Kunststoffe weicher machen. Sie erlässt auch Richtlinien dazu, für welche Altersgruppen Spielzeuge geeignet sind. Die ISO-Normen sind zwar nicht verbindlich, können aber von den Staaten übernommen werden, wie dies etwa die Schweiz tut.

Die internationale Vereinheitlichung von Standards ermöglicht einen maximalen Schutz von Kindern und trägt ausserdem zum Abbau von Handelsbarrieren bei. In der Schweiz fallen Spielzeuge auch in den Anwendungsbereich eines Abkommens mit der Europäischen Union. Darin wird festgelegt, dass die Sicherheitsanforderungen der EU und der Schweiz gleichwertig sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten können daher davon ausgehen, dass Spielzeuge, die in der EU und der Schweiz auf den Markt gebracht werden, für Kinder keine Gefahr darstellen.

Die Internationale Organisation für Normung (en)

Die Pflanzen

Unkraut

Die aus Nordamerika stammende Reblaus wurde 1865 versehentlich nach Europa eingeschleppt und zerstörte einen Grossteil der hiesigen Rebstöcke. Nach diesem Vorfall entstand die Idee eines internationalen Pflanzenschutzes. 1881 unterzeichneten fünf Länder eine erste Konvention über ein gemeinsames Vorgehen gegen die Verbreitung der Reblaus. Seither wurden verschiedene invasive gebietsfremde Arten als Ursache für die schwindende Artenvielfalt auf der Erde identifiziert.

Die internationale Gemeinschaft hat zur Bekämpfung von Agrarschädlingen eine Liste von Organismen erstellt, gegen die mit gezielten Massnahmen vorzugehen ist. Bereits 1952 wurde ein Internationales Pflanzenschutzübereinkommen verabschiedet, gefolgt von einer Vereinbarung über die Biologische Vielfalt im Jahre 1992, um die Zusammenarbeit der Staaten bei der Bekämpfung der Ausbreitung von Schadorganismen zu regeln.

Seit dem Abschluss des bilateralen Agrarabkommens von 1999 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist für den gewerblichen Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen für gewisse Pflanzen ein Pflanzenpass erforderlich. Dieser bestätigt, dass die Pflanzen bei der Produktion einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle durch eine autorisierte Stelle unterzogen wurden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Schadorganismen in ein fremdes Gebiet eingeschleppt werden und dort Schäden in der Landwirtschaft und in der Natur verursachen.

Die Bücher

In 80 Tagen um die Welt

In der Schweiz erscheinen jährlich rund 10 000 neue Titel: Liebesromane, Wellness-Ratgeber, Sachbücher zu Vogelkunde und Vieles mehr. In den 1960er-Jahren waren es noch halb so viele, vor über hundert Jahren gar siebenmal weniger. Doch bereits damals kämpften Autorinnen und Autoren für den Schutz ihres geistigen Eigentums und legten damit den Grundstein für das heute geltende System. Als Ergebnis einer Kampagne, die der französische Schriftsteller Victor Hugo und die Association Littéraire et Artistique Internationale lanciert hatten, wurde 1886 die Berner Übereinkunft verabschiedet.

Diesen völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz von Werken und der Rechte der Urheber haben heute fast alle Staaten der Welt (186) unterzeichnet. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören nicht nur Bücher, sondern auch Musik, Gemälde, Skulpturen, Filme, Computerprogramme, Datenbanken, Werbetexte, Landkarten und Designs.

Zweck der Übereinkunft ist, dass Urheberinnen und Urheber auch auf internationaler Ebene die Nutzung ihrer Werke kontrollieren können und finanziell entschädigt werden. Die Übereinkunft gesteht ausländischen Werken denselben Schutz zu, den inländische Schöpfungen geniessen. Ausserdem hält sie fest, dass eine Übersetzung oder Vervielfältigung eines Buches nur mit Zustimmung der Autorin bzw. des Autors erfolgen darf. Grundsätzlich gilt der Urheberrechtsschutz während der gesamten Lebensdauer der Urheber und bis fünfzig Jahre, in der Schweiz sogar siebzig Jahre, über deren Tod hinaus.

Der internationale Schutz von gewerblichen und künstlerischen Schöpfungen wird heute von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gewährleistet. Die Organisation wurde 1893 gegründet und 1974 ins UNO-System integriert. Sie gehört zu den ältesten Sonderorganisationen der UNO.

Die Ausweispapiere

Haben Sie Ihre Papiere dabei?

Die Identitätskarte, ein fester Bestandteil unseres Portemonnaies, haben wir fast immer dabei. Dies war allerdings nicht immer so. Zwar gab es schon seit mehreren Jahrhunderten Passierscheine für den Grenzübertritt, doch erst während des Ersten Weltkriegs wurde ein offizieller Identitätsausweis verlangt. Die europäischen Länder führten den Pass ein, um ihre Staatsangehörigen unterscheiden und an den Grenzen Sicherheitskontrollen durchführen zu können. Nach dem Krieg blieb die Pflicht zum Vorweisen eines Passes an der Grenze weiter bestehen.

Im Jahr 1920 fand unter der Ägide des Völkerbundes die Konferenz über Pässe, Zollformalitäten und Durchgangsfahrkarten in Paris statt. Die Signatarstaaten vereinheitlichten Passformat (in Form des Büchleins) und Inhalt. Heute befasst sich die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation, eine Sonderorganisation der UNO, mit der Standardisierung der Pässe.

Seit dem Übereinkommen von 1957 über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates ist es möglich, mit einer einfachen Schweizer Identitätskarte in Europa zu reisen. Und seit dem Beitritt der Schweiz zum Schengenraum (2004) kann man die europäischen Grenzen sogar überschreiten, ohne eine ID vorweisen zu müssen.

Ausserhalb Europas sorgen bilaterale Abkommen dafür, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne Visum für einen maximal dreimonatigen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit einreisen dürfen. Dies gilt etwa für Chile, Hongkong oder Brasilien. Ein Reisedokument in der einen Tasche und ein Flugticket in der andern – und schon kann man in die weite Welt hinaus, allenfalls auch ganz spontan.

Das Swiss army knife

Die unsichtbare Klinge

Es ist ein nationales Symbol, das Swiss army knife. Švicarski nož. มีดพับสวิส. Navaja suiza. 스위스 칼. Es ist überall – aber nicht immer made in Switzerland. Doch auch wenn das Schweizer Sackmesser nicht das einzige kleine Taschenmesser mit einklappbaren Klingen ist, so ist es doch das erfolgreichste – und dies verdankt es zum Teil auch dem Völkerrecht.

Schon 1897 meldete der Erfinder des Schweizer Offiziersmessers ein erstes Patent an. Ein Patent gewährleistet während einer bestimmten Zeit das Monopol für eine technische Erfindung, damit der Patentinhaber diese als Erster vermarkten kann. In der Schweiz und im Ausland sind heute zahlreiche Patente für verschiedene Teile des Sackmessers hinterlegt, wie etwa die Zwischenplatte für die Befestigung und das Einrasten der Klingen, ihre Verriegelung und das Gehäuse. Mit dem Europäischen Patentübereinkommen ist es möglich, in einem einzigen Verfahren ein Patent in über 30 europäischen Ländern inklusive der Schweiz zu erhalten, was den administrativen Aufwand für Patentanmelder deutlich reduziert.

Wenn es andere auch herstellen, wie kann man dann die Echten von den Falschen unterscheiden? Das Markenzeichen des Schweizer Sackmessers in Form eines Wappenschildes mit weissem Kreuz ist seit 1909 geschützt und heute in über 130 Ländern als Handelsmarke eingetragen. Kein anderer Hersteller darf es also benützen. Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum verwaltet ein System, dank dem der Schutz für geistiges Eigentum mit einem einzigen Gesuch auf fast hundert Vertragsstaaten des Übereinkommens ausgedehnt werden kann. Das Völkerrecht bildet somit die unsichtbare Klinge des Schweizer Sackmessers.

Europäisches Patentübereinkommen

Letzte Aktualisierung 05.05.2022

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Kochergasse 10
CH – 3003 Bern

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