Sanktionen

Sanktionen sind für die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ein wichtiges Instrument, um Frieden und Sicherheit durchzusetzen. Die Schweiz ist als UNO-Mitglied verpflichtet, die vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen zu übernehmen und umzusetzen. Dabei wird unterschieden zwischen umfassenden und gezielten Sanktionen.

  

Umfassende Sanktionen

Sie gelten unterschiedslos für Staaten und deren Bürgerinnen und Bürger. Sie haben oft erhebliche negative humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung sowie auf Drittstaaten.

UNO-App

Von der UNO verhängte Sanktionen sind über ein UNO-App abrufbar, das von der Schweiz finanziert wurde. Nebst einem Archiv aller gezielten UNO Sanktionen seit 1991 mit Zusammenfassungen, chronologischem Ablauf und einem Wirksamkeits-Rating, bietet das App eine «Policy checklist» als Leitfaden für das Verfassen von Sanktionsresolutionen und das Einreicheverfahren. Ein so genannter «Analogy finder» verweist auf ähnlich strukturierte, bereits bestehende Sanktionsbeschlüsse. 

SanctionsApp (Apple)

SanctionsApp (Android)

 

Gezielte Sanktionen

Sie richten sich direkt an natürliche und juristische Personen, die für einen Friedensbruch oder die Bedrohung der internationalen Sicherheit verantwortlich sind. Diese so genannten «Targeted sanctions» sind demzufolge meist wirksamer und haben keine oder bedeutend geringere Nebeneffekte auf die Zivilbevölkerung und Drittländer.

Aufgrund der negativen Erfahrungen mit den Irak-Sanktionen in den 1990er Jahre, werden heute von der UNO nur noch gezielte Sanktionen verhängt. Beispiele dafür sind:

  • Blockierung von Vermögenswerten
  • Verhängung von Reisebeschränkungen für bestimmte Personen
  • Handelsrestriktionen für bestimmte Güter (z. B. Diamanten, Öl, Waffen)

Gezielte Sanktionen werden zudem als Mittel im Kampf gegen den Terrorismus eingesetzt.

Namenslisten

Wesentliches Instrument, um die vom Sicherheitsrat beschlossenen gezielten Sanktionen umzusetzen, sind die Namenslisten, die von den Sanktionskomitees, Unterorganen des Sicherheitsrates für ein spezifisches Sanktionsregime erstellt werden. Für die betroffenen Einzelpersonen oder Personengruppen hat die Auflistung einschneidende Konsequenzen. Deshalb, ist die Berücksichtigung rechtsstaatlicher Prinzipien bei den Aufnahme- (Listing) und Streichungsverfahren (Delisting) zentral.

Mit dem Ziel, rechtsstaatliche Defizite der Sanktionsregimes zu beheben, engagiert sich die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten dafür, dass diese Verfahren verbessert werden. Im Dezember 2009 beschloss der Sicherheitsrat, für das Delisting im Rahmen des Al-Qaida/Taliban Sanktionsregimes eine Ombudsstelle einzusetzen. Damit kam er dem Kernanliegen der Schweiz und ihrer Partner entgegen. Er machte einen wichtigen Schritt in Richtung eines fairen und klaren Verfahrens, das rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt. Nun gilt es, den Ombudsprozess in anderen Sanktionsregimes ebenfalls einzuführen.

Finanzsanktionen

Die Schweiz leistet auch konzeptuelle Arbeit auf dem Gebiet der gezielten Finanzsanktionen. 1998 und 1999 diskutierten internationale Sachverständige in Interlaken auf Einladung der Schweizer Regierung über Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Die Ergebnisse dieses Interlaken-Prozesses wurden im Jahr 2001 als Handbuch veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung 03.05.2023

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