Private Sicherheitsunternehmen

Anfang der 2000er-Jahre gab der zunehmende Einsatz privater Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten Anlass zu Besorgnis über die möglichen Folgen für den Schutz der Zivilbevölkerung. In Anbetracht der humanitären Herausforderungen lancierten die Schweiz und das IKRK deshalb eine gemeinsame Initiative.

Diese führte 2008 zur Annahme des Montreux-Dokuments. Dieses präzisiert die Anwendbarkeit des Völkerrechts auf die Aktivitäten solcher Unternehmen in Konfliktgebieten. Der Text bekräftigt die internationalen Verpflichtungen der Staaten und enthält Beispiele für bewährte Verfahren zur Förderung der Einhaltung des Völkerrechts. Dies zeigt, dass es – entgegen der Wahrnehmung gewisser Kreise in den 2000er-Jahren – keine Lücken im Völkerrecht gibt.

Stärkung der Rolle der PMSC

Obschon die Nutzung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen (PMSC) zur Erbringung von Dienstleistungen, die unmittelbar mit Kampfhandlungen verbunden sind, zurückgegangen ist, sind diese weiterhin in bewaffneten Konflikten präsent. Herausforderungen können sich auch beim Einsatz privater Militär- und Sicherheitsfirmen in Post-Konflikt- oder anderen vergleichbaren Situationen stellen. Diese Unternehmen nehmen z. B. folgende Aufgaben wahr: Bewachung von Gebäuden, Personenschutz, Begleitschutz für humanitäre Hilfskonvois, Training und Beratung von bewaffneten Streitkräften, Bedienung komplexer Waffensysteme oder Nachrichtendienste. Gelegentlich sind PMSC auch direkt an Kampfeinsätzen beteiligt.

Eine grosse Herausforderung

Aufgrund des traditionellen staatlichen Gewaltmonopols stellt sich die Frage, welche Aufgaben an private Unternehmen oder Organisationen delegiert werden sollen. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch die PMSC ist ein weiteres wichtiges Anliegen. Die Aufsicht und Kontrolle über ihre Aktivitäten ist immer noch lückenhaft. Bei Verstössen werden Unternehmen oder ihre Angestellten häufig nicht angemessen zur Verantwortung gezogen. Hinzu kommt, dass ihre Kenntnisse des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte oft ungenügend sind.

Die Schweiz als Initiatorin des Montreux-Dokuments

Am 2.12.2005 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zu den privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen. Er beauftragte das EDA, eine internationale Initiative zu lancieren, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch private Militär- und Sicherheitsunternehmen in Konfliktgebieten zu fördern. Die Publikation des sogenannten Montreux-Dokuments war der erste Erfolg der gemeinsamen Initiative des EDA und des IKRK. Parallel dazu unterstützt das EDA die Bemühungen der PMSC, sich aufgrund dieses Dokuments selbst zu regulieren, insbesondere mit dem Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister. Auf nationaler Ebene setzt das EDA die Good Practices des Montreux Dokuments im Rahmen des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen um.

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

Kontakt

EDA Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz

Kochergasse 10
3003 Bern

Telefon

+41 58 465 07 68

Zum Anfang