Was sind die Hauptaufgaben der Mitglieder der Karriere KBF?

  • Sicherstellen des wirtschaftlichen und gesetzeskonformen Einsatzes der Ressourcen in den Bereichen Personal, Finanzen und operative Geschäftsführung (z. B. Projekte der internationalen Zusammenarbeit)
  • Verwalten und Ausbilden des Lokalpersonals und der Mitarbeitenden in den Bereichen Finanzen und Administration
  • Verantworten der konsularischen Dienstleistungen und des internen Kontrollsystems, einschliesslich der Geschäftsprozesse
  • Sicherstellen der korrekten finanziellen Geschäftsführung der Auslandvertretung: Budgetierung, Controlling, Finanzberichterstattung und Buchhaltung
  • Verantwortung für das Sicherheitskonzept und Krisenmanagement der Vertretung
  • Aufbau und Pflege von Netzwerken im Gastland und in der Schweiz, Übernehmen von Repräsentationsaufgaben

Welche Herausforderungen bringt die Tätigkeit mit sich?

  • Vielfältige berufliche und persönliche Begegnungen
  • Arbeiten in einem internationalen Umfeld
  • Ständig wechselnde berufliche Herausforderungen
  • Regelmässig wechselndes Arbeitsumfeld durch die Versetzungsdisziplin
  • Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit der Partnerin / des Partners und der Schulbildung der Kinder
  • Regelmässiger Neuaufbau des sozialen Beziehungsnetzes
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Teilweise schwierige Arbeitsbedingungen / Leben in Ländern mit erhöhten Sicherheitsrisiken

Lassen sich Beruf und Familienleben vereinbaren?

Die spannenden und reizvollen Herausforderungen, welche das Arbeiten in Ländern rund um den Globus für Mitglieder der Karriere KBF mit sich bringen, stellen sich für das Umfeld der versetzbaren Mitarbeitenden oft als grosse Hürde heraus. Der Berufsalltag erfordert oft ein persönliches Engagement, welches weit über die normalen Bürozeiten hinausgeht. Regelmässige repräsentative Pflichten oder Einsätze aufgrund von Krisensituationen zwingen Mitarbeitende zu einem sehr flexiblen Umgang mit ihrer Freizeit und ihrem Familienleben. Hinzu kommt die Versetzungsdisziplin, aufgrund welcher sich die Mitarbeitenden sowie deren Familien alle vier Jahre aus dem neu aufgebauten Umfeld verabschieden und in einem anderen, oft unbekannten Land neu starten müssen. Und dies inkl. Herausforderungen wie:

  • Leben in Ländern mit schwierigen Sicherheitsbedingungen
  • Mangelnde medizinische Versorgung
  • Trennungen von Familie und Freunden
  • Wechsel von Schulen
  • Leben unter extremen klimatischen Bedingungen

Selbstverständlich ist es aber dennoch möglich, Beruf und Familienleben zu vereinbaren. Es ist aber unverzichtbar, den Partner oder die Partnerin von Beginn weg miteinzubeziehen, intensiv über die kommenden Herausforderungen zu diskutieren und schliesslich den Entscheid für diesen Lebensstil gemeinsam zu treffen.

Wie geht das EDA mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften um?

Das EDA verfolgt eine erklärte Politik der Nichtdiskriminierung.
In der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung sind die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichgestellt, auch in Hinblick auf Ansprüche auf Auslands- und Familienzulagen. Es gibt Auslandsposten, auf denen gleichgeschlechtliche Begleitpersonen aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen.

Die institutionellen Bedürfnisse des EDA als Arbeitgeberin sind bei allen Versetzungsentscheiden von zentraler Bedeutung. Nach Möglichkeit werden die familiären Bedürfnisse berücksichtigt. 

Was bedeutet «Versetzungsdisziplin?»

Im EDA unterstehen Mitarbeitende der Karrieren «Diplomatie», «Internationale Zusammenarbeit» und «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen (KBF)» der Versetzungsdisziplin. Mit anderen Worten, sie werden alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten in der Schweiz oder im Ausland versetzt. Die Aufteilung zwischen Einsätzen an der Zentrale resp. im Ausland gestaltet sich von Karriere zu Karriere und von Person zu Person unterschiedlich:

  • Karriere «Internationale Zusammenarbeit»: ca. 1/3 im Ausland und 2/3 in der Schweiz
  • Karriere «Diplomatie»: ca. 2/3 im Ausland und 1/3 in der Schweiz
  • Karriere «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen (KBF)»: Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten Mitarbeitende der Karriere «KBF» während ihrer gesamten Laufbahn beim EDA im Ausland.

Kann mein/e Partner/in im Ausland ebenfalls arbeiten?

Dank bilateralen Abkommen ist es für Begleitpersonen in vielen Gastländern möglich, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und, sofern es der lokale Stellenmarkt zulässt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dennoch kann die tatsächliche Berufsausübung im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden sein. Sie ist von Fall zu Fall individuell abzuklären.

Das EDA ist sich bewusst, wie wichtig die Ausübung eines Berufs für viele Begleitpersonen ist. Aus diesem Grund fördert das Departement die Berufstätigkeit mit einer breiten Palette von Massnahmen. Für Informationen steht Ihnen das Family Office zur Verfügung.

family-office@eda.admin.ch

Welche Diplome werden bei einer Bewerbung verlangt?

Um am Concours KBF teilnehmen zu können, müssen Sie ein Hochschulstudium an einer schweizerischen Universität oder Fachhochschule mit einem Bachelor, Fachhochschul- oder eidgenössischen Diplom (nach dem Bologna-System) oder ein von Swiss ENIC zur Anerkennung empfohlenes gleichwertiges ausländisches Studium abgeschlossen haben.

Für die Karriere KBF begrüsst das EDA insbesondere Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Abschluss in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Wirtschaft, Personal und Verwaltung. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewerbung sind zudem die Persönlichkeit, der Hintergrund und die Erfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Kann ich mich bewerben, wenn ich mein Studium per Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vollständig abgeschlossen habe?

Nein, der Abschluss ist eine verbindliche Zulassungsbedingung.

Wenn Sie per Ende der Bewerbungsfrist noch kein Diplom erhalten haben, weil die Diplomfeier noch nicht stattgefunden hat, dürfen Sie sich trotzdem bewerben. Legen Sie Ihrer Bewerbung in diesem Fall ein offizielles Schreiben Ihrer Universität oder Fachhochschule bei, welches den formellen Abschluss des Studiums bestätigt.

Hinweis: Falls Sie Ihr Studium im Ausland abschliessen, müssen Sie vor Beginn der ersten Prüfungsrunde die Anerkennungsempfehlung Ihres Abschlusses durch Swiss ENIC vorweisen können. Treten Sie hierzu möglichst frühzeitig mit Swiss ENIC in Kontakt, da die Bearbeitung bis zu zwei Monate dauern kann.

Swiss ENIC

Wie kann man sich auf das Selektionsverfahren vorbereiten?

Es besteht kein allgemein gültiges Rezept, um sich auf das Selektionsverfahren vorzubereiten. Die unterschiedlichen Disziplinen, die im Rahmen des Zulassungswettbewerbs geprüft werden, verlangen von den Kandidatinnen und Kandidaten ein breit gefächertes Allgemeinwissen, hohe Sprachkompetenzen sowie eine gefestigte Persönlichkeit. Des Weiteren sollten die Kandidatinnen und Kandidaten mit den Fragestellungen der internationalen Politik sowie mit dem wirtschaftlichen und politischen Umfeld der Schweiz vertraut sein.

Wie oft kann der Concours wiederholt werden?

Der Concours darf einmal wiederholt werden, sofern die Zulassungsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Das Einreichen der Bewerbungsunterlagen und die Phase der administrativen Vorselektion gelten nicht als Prüfungsversuch. Erst der Zugang zu den Prüfungen der qualitativen Vorselektion gilt als Versuch. Bei einem Ausscheiden in der qualitativen Vorselektion oder der Selektion ist die Kandidatin oder der Kandidat zu einem zweiten Versuch berechtigt. Eine erneute Bewerbung mitsamt der Teilnahme an der qualitativen Vorselektion wird als letzter Versuch gewertet.

Der Zulassungswettbewerb muss auch bei der zweiten Teilnahme im vollen Umfang absolviert werden. Es besteht keine Möglichkeit, Prüfungsrunden zu überspringen, welche bei der ersten Teilnahme erfolgreich absolviert wurden.

Weiter dürfen sich Kandidierende pro Jahr nur auf einen der drei Zulassungswettbewerbe bewerben (Concours KBF, Concours Diplomatie, Concours Internationale Zusammenarbeit).

Darf man als Mitglied der Karriere KBF weitere Staatsbürgerschaften behalten?

Seit 1. Januar 2017 dürfen alle der Versetzungspflicht unterstehenden Personen des EDA ihre weiteren Staatsbürgerschaften behalten.

Art. 24 Abs. 2 BPV

Ist eine medizinische Eignungsprüfung notwendig?

Das versetzbare Personal untersteht der Versetzungsdisziplin und wird alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten im Ausland versetzt. Dabei kann eine optimale medizinische Versorgung vor Ort nicht immer gewährleistet werden. Aufgrund der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unterliegt der Einsatz an solchen Orten einer medizinischen Eignungsprüfung.

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt nur unter Vorbehalt der medizinischen Eignung. Diese wird von einem kompetenten Partnerinstitut der Bundesverwaltung geprüft.

Wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt?

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt.

Die Personensicherheitsprüfung erfolgt bei Personen in sicherheitsempfindlichen Funktionen mit Zugang zu klassifizierten, also vertraulichen oder geheimen Informationen, Materialien oder Anlagen. 

Die zu prüfende Person muss ihre Zustimmung erteilen. Ansonsten kann keine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden. Mit einem negativen Ergebnis der Personensicherheitsprüfung kann die Ausbildung nicht angetreten, bzw. einer EDA-Karriere nicht beigetreten werden.

Was bietet das EDA?

Als Teil der Bundesverwaltung bietet das EDA attraktive Anstellungsbedingungen.

Gibt es Hochschulpraktika im EDA?

Ja, ein Hochschulpraktikum im EDA ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich mit der Tätigkeit der Bundesverwaltung bzw. des Departements vertraut zu machen und erste Erfahrungen im internationalen Kontext zu sammeln.

Das EDA bietet interessierten Studierenden resp. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Praktikumsplätze an der Zentrale im Inland sowie in den verschiedensten Vertretungen im Ausland an. Personen mit Praktikumserfahrung im EDA werden bei den verschiedenen Zulassungswettbewerben nicht bevorzugt behandelt.

Informationen zu Stelleninseraten und Zulassungsbedingungen finden Sie unter
Hochschulpraktika im In- und Ausland.

Ist ein vorgängiges Beratungsgespräch möglich?

Sowohl Mitglieder der Karriere KBF wie auch weitere Fachspezialisten des EDA stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Bitte wählen Sie aus der untenstehenden Liste die Themen aus, die Sie interessieren, und senden Sie dann Ihre Fragen und Kontaktinformationen.

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Letzte Aktualisierung 20.07.2023

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