Die Detailseiten zu den Depositarverträgen sind nur in französischer Sprache vorhanden, enthalten aber die Notifikationen und Vertragstexte in allen Originalsprachen.

Für jeden Vertrag werden folgende Informationen bereit gestellt:

  • Originaltexte
  • Liste der Vertragsparteien
  • Vorbehalte und Erklärungen
  • Notifikationen des Depositars

Aufgaben des Depositars

Die Aufgaben des Depositars erschöpfen sich grundsätzlich in der Entgegennahme, formellen Prüfung, Weiterleitung und Aufbewahrung von Mitteilungen und Akten von bestehenden oder zukünftigen Vertragsparteien. Zwar kann der Depositar die Einhaltung der formellen Voraussetzungen, welche die Staaten bei den betreffenden Akten zu befolgen haben, überprüfen. Er kann beispielsweise eine Beitrittsurkunde zurückweisen, wenn sie nicht von einer völkerrechtlich vertretungsberechtigten Person unterzeichnet wurde. Auch kann der Depositar überprüfen, ob die Voraussetzungen, die für den Beitritt zu einem Übereinkommen erfüllt sein müssen, tatsächlich vorliegen.

Demgegenüber ist es nicht Sache des Depositars, eine inhaltliche Überprüfung der ihm unterbreiteten Akte vorzunehmen. Die Überprüfung beispielsweise der inhaltlichen Zulässigkeit von Vorbehalten gegen einen Vertrag liegt in der ausschliesslichen Kompetenz der Vertragsparteien.

Gerade in Fällen, wo es um die materielle Beurteilung von vertraglichen Akten geht, hat ein Depositar, der gleichzeitig Vertragspartei ist, die Trennung zwischen der Rolle als Depositar und der Stellung als Vertragspartei zu beachten. Als Depositar hat er bei der Erfüllung seiner Aufgaben unparteiisch zu sein (cf. Art. 76–80 der Wiener Konvention von 1969 über das Recht der Verträge von 1969).

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Sektion Staatsverträge
Kochergasse 10
3003 Bern

Telefon

+41 58 484 50 66

Zum Anfang