Die Bundesverfassung erteilt der Aussenpolitik explizit den Auftrag, sich für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, die Demokratie zu fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker beizutragen (Artikel 54). Seit 2004 ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte in Kraft. Innerhalb des EDA ist die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) für dessen Umsetzung zuständig.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der AFM ein Rahmenkredit zur Verfügung, der alle vier Jahre im Rahmen der Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit vom Parlament bewilligt werden muss. Im Schlussbericht zur Botschaft der Internationalen Zusammenarbeit 2017 – 2020 berichtet die AFM über ihre Wirkung, erzielte Resultate und Herausforderungen. Die daraus gezogenen Lehren sind in die Botschaft 2021 – 2024 eingeflossen.