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Private Hausangestellte
Mitglieder ausländischer Vertretungen können unter bestimmten Bedingungen private Hausangestellte engagieren. Diese Bedingungen sind in der Verordnung über die privaten Hausangestellten geregelt. Bei Erst- oder Wiedereinstellung von privaten Hausangestellten reicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dem Protokoll verschiedene Unterlagen ein.