Wie bezieht die Schweiz als Kandidatin für einen Sitz im Sicherheitsrat Position in der UNO?

Die Schweiz ist Mitglied der UNO. Dank dem Stimmrecht, über das alle Mitgliedstaaten verfügen, wirkt sie seit 2002 bei der Beschlussfassung der Weltorganisation mit. Die Schweiz bewirbt sich um einen Sitz im Sicherheitsrat für den Zeitraum 2023–2024. Hat ihre Kandidatur einen Einfluss auf ihr Abstimmungsverhalten in der UNO? Nein, sagen die Expertinnen und Experten des EDA.

Die UNO-Flagge (links) und die Schweizer Fahne (rechts) wehen über dem Bundeshaus.

Die UNO-Flagge (links) und die Schweizer Fahne (rechts) wehen über dem Bundeshaus. © Keystone

Die Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat für den Zeitraum 2023–2024 weckt Befürchtungen, dass die Schweiz ihre Werte in der UNO vernachlässigen könnte, um ihre Wahlchancen nicht zu gefährden. Das trifft jedoch nicht zu. Die Schweiz stützt sich bei ihren Äusserungen in der Weltorganisation seit jeher auf die Grundsätze der Bundesverfassung, das Völkerrecht und die aussenpolitische Strategie des Bundesrats.

6 Fragen und Antworten schaffen Klarheit.

Wie bestimmt die Schweiz ihre Position für die Abstimmungen in der UNO?

Die Schweiz stützt sich bei ihren Positionsbezügen in der UNO auf das Völkerrecht, die Bundesverfassung, die aussenpolitische Strategie sowie die geografischen und thematischen Strategien, die alle vom Bundesrat genehmigt wurden. Sie beschliesst ihr Abstimmungsverhalten auf der Grundlage des vorgelegten Resolutionsentwurfs sowie gemäss ihren Werten und strategischen Ausrichtungen.

Jeder Positionsbezug wird im Rahmen eines etablierten und bewährten interdepartementalen Prozesses zwischen den beteiligten Ämtern und Fachstellen konsultiert und auf der angemessenen Hierarchiestufe abgesegnet. Allein in der UNO-Generalversammlung handelt es sich um rund 300 Resolutionen pro Jahr, zu einem sehr breiten Themenspektrum. Ein Teil davon ist jeweils neu und nimmt Bezug auf aktuelle Entwicklungen, andere erfahren von Jahr zu Jahr nur unwesentliche Veränderungen. Die Stimmabgabe durch die schweizerischen UNO-Missionen erfolgt immer auf Instruktion der Zentrale.

Was bringen die UNO-Mitgliedschaft und die Sicherheitsratskandidatur der Schweiz?

Die Schweiz engagiert sich gemäss Bundesverfassung für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung, die auf gemeinsamen Regeln beruht. Dank ihrer aktiven Mitgliedschaft in der wichtigsten multilateralen Organisation kann sie ihre aussenpolitischen Ziele verfolgen und ihre Interessen verteidigen. Die Schweiz und die UNO setzen sich für die gleichen Anliegen ein: Armutsbekämpfung, Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, friedliches Zusammenleben der Völker und nachhaltige Entwicklung. Dank dem Stimmrecht der 193 Mitgliedstaaten kann sich die Schweiz in diesem weltweit einzigartigen Dialogforum zu globalen Fragen äussern.

Als Mitglied des Sicherheitsrats könnte die Schweiz ihre Interessen und Verpflichtungen in den Bereichen Frieden, humanitäres Völkerrecht, humanitäre Hilfe und Menschenrechte noch besser wahrnehmen. Der Sicherheitsrat ist nach wie vor das weltweit wichtigste Gremium auf dem Gebiet der Friedenskonsolidierung und der internationalen Sicherheit. Er verabschiedet jedes Jahr 50 bis 70 Resolutionen. Als Ratsmitglied könnte die Schweiz ihre globalen Kontakte ausbauen, ihre Stellung und ihre Sichtbarkeit in den multilateralen Gremien verbessern und ihr Friedensengagement weiterführen.

Hat die Sicherheitsratskandidatur einen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Schweiz in der UNO?

Auch während ihrer Kandidatur stützt sich die Schweiz bei ihren Positionsbezügen in der UNO auf das Völkerrecht, die Bundesverfassung sowie die aussenpolitische Strategie und die geografischen und thematischen Strategien des Bundesrats. Die Schweiz passt ihr Abstimmungsverhalten nicht an, um einen Sitz zu erhalten, ganz im Gegenteil. Konstanz und Kohärenz gehören zum aussenpolitischen Profil der Schweiz und werden von den anderen Staaten anerkannt. Die Schweiz äussert sich sowohl innerhalb als auch ausserhalb der multilateralen Gremien zu aktuellen Fragen und internationalen Spannungen (z. B. zum Konflikt in Bergkarabach oder im Nahen Osten, zur Khashoggi-Affäre usw.). Falls ein Positionsbezug die Neutralität oder die Interessen der Schweiz beeinträchtigt oder wenn der Bundesrat der Ansicht ist, dass noch Fragen offen sind, kann sie auch Nein stimmen oder sich der Stimme enthalten.

Die Positionen der Schweiz in Bezug auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sind den übrigen Ländern bekannt und kein Geheimnis. Diese Positionen werden sich nicht ändern und werden in gleicher Weise vertreten, ob die Schweiz nun für den Sicherheitsrat kandidiert oder nicht und ob sie darin sitzt oder nicht.

Wozu dient die Stimmenthaltung bei Abstimmungen in der UNO?

Eine Enthaltung ist eine von drei offiziellen Möglichkeiten bei Abstimmungen an der UNO (Ja – Nein – Enthaltung). Sie ist als solche vollkommen legitim, und alle Länder bedienen sich dieser Möglichkeit, auch wenn sie insgesamt seltener verwendet wird als ein Ja oder ein Nein. Eine Enthaltung wird nicht automatisch als «neutral» oder «Nicht-Positionierung» wahrgenommen. Die Interpretation einer Enthaltung ergibt sich aus dem Kontext der spezifischen Sachfrage und der Positionierung der übrigen UNO-Mitgliedstaaten.

In der Praxis wird in der Regel aus einem der folgenden drei Gründe auf eine Enthaltung zurückgegriffen: Erstens, wenn man Teile einer Resolution als begrüssenswert betrachtet und bei anderen Bedenken hat, ohne sie aber als Ganzes verwerfen zu wollen. Zweitens, weil man zwar den Inhalt einer Resolution begrüsst, aber der Prozess zu deren Etablierung zu wünschen übrig liess und man dies gegenüber den Hauptautoren des Textes zum Ausdruck bringen möchte. Drittens, um sich anderen Staaten anzuschliessen, die in der zu beurteilenden Sachfrage generell eine ähnliche Politik verfolgen («like-minded») und sich auf eine Enthaltung festgelegt haben.

Befürchtet die Schweiz, dass sie aufgrund ihrer Positionen weniger Stimmen für ihre Kandidatur erhält?

Für die Wahl der Schweiz in den Sicherheitsrat sind mindestens zwei Drittel der Stimmen der UNO-Generalversammlung erforderlich, das heisst mindestens 129 Stimmen. Die Schweizer Kandidatur ist auf gutem Weg. Als klares Zeichen des Vertrauens hat die Schweiz bereits viele Unterstützungsbekundungen erhalten.

Ob die Kandidatur erfolgreich ist, beruht nicht auf einer bestimmten Position der Schweiz in der UNO, sondern auf dem etablierten Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauen ist das Ergebnis des langjährigen multilateralen Engagements der Schweiz, ihres ausgewiesenen Fachwissens und ihrer Fähigkeit, Lösungen für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu schmieden.

Wie wird das Abstimmungsverhalten der Schweiz in der UNO transparent gemacht?

Der Bundesrat ist bestrebt, die Aussenpolitik der Schweiz so transparent wie möglich zu gestalten und sie in der Innenpolitik zu verankern. Die Abstimmungsergebnisse der UNO sind transparent und können auf den UNO-Websites und in der Digitalbibliothek der UNO eingesehen werden. Zudem werden die verschiedenen Sitzungen auf WebTV übertragen, wo die Abstimmungen live mitverfolgt und im Nachhinein angesehen werden können.

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