Ein Mann gibt seine Wahl ab an der Urne.
Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer möglich. © Pexels

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können vom Ausland her ihre politischen Rechte wahrnehmen, sofern sie

  • ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • bei einer Schweizer Vertretung registriert sind.

Sie können über eidgenössische Vorlagen abstimmen sowie an den Nationalratswahlen teilnehmen, ohne deswegen in die Schweiz reisen zu müssen.

Die Teilnahme von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern an kantonalen Abstimmungen und Wahlen ist in den kantonalen Gesetzgebungen geregelt und in folgenden Kantonen möglich:

Graphik der Schweiz mit denjenigen Kantonen in Grün, die kantonale Abstimmungen und Wahlen zulassen: Genf, Neuenburg, Freiburg, Bern, Jura, Solothurn, Basel-Landschaft, Schwyz, Graubünden Tessin. Die Kantone in Gelb, Zürich und Basel-Stadt, lassen nur Ständeratswahlen zu.
Teilnahme von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern an kantonalen Abstimmungen und Wahlen gemäss Kanton (grün, gelb nur Ständeratswahl). © EDA Info

Erfüllen Sie oben genannte Bedingungen, melden Sie sich bei Ihrer Schweizer Vertretung entweder schriftlich, durch persönliche Vorsprache oder mit dem folgenden Formular an:

Gesuch zur Ausübung der politischen Rechte (PDF, 4 Seiten, 421.7 kB, mehrsprachig: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch)

Für die Möglichkeit zur Teilnahme von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern an kantonalen Abstimmungen und Wahlen informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Weitere Informationen zum politischen System, aktuellen oder kommenden Abstimmungen finden Sie auf der Seite ch.ch:

www.ch.ch

Letzte Aktualisierung 04.05.2022

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