«Genfer Konventionen: Menschlichkeit gegen Kriegsgräuel»

Gemeinsamer Gastkommentar von Bundespräsident Ueli Maurer und Peter Maurer, Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK).  

Die Genfer Konventionen feiern ihr 70-jähriges Bestehen. Schweizerinnen und Schweizer bringen die Konventionen instinktiv mit ihrem Land in Verbindung. Die Schweiz ist tatsächlich Depositarstaat der Konventionen, und ihr humanitäres Engagement ist ein fester Bestandteil ihrer Aussenpolitik. Ausserdem war es der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant, der 1864 die erste Genfer Konvention initiierte.

Es ist wichtig, heute gebührend auf die Errungenschaften dieser grundlegenden Dokumente während der letzten Jahrzehnte hinzuweisen. Die Genfer Konventionen, die alle Staaten der Welt ratifiziert haben, sind Ausdruck einer universellen Verpflichtung zur Menschlichkeit. Seit 1949 stärken sie die Arbeit humanitärer Organisationen, insbesondere jene des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). In Ländern, die von Krieg gebeutelt sind, ermöglichen die Konventionen etwas Menschlichkeit inmitten des Schreckens.

Nach dem Zweiten Weltkrieg mit seinen unsäglichen Gräueltaten, insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, erkannte die Völkergemeinschaft die dringende Notwendigkeit, das humanitäre Völkerrecht (HVR) mit neuen Regeln zu ergänzen, namentlich um den Schutz auf die Zivilpersonen auszudehnen.

Die von der Rotkreuzbewegung im Verlauf der 1930er-Jahre vorangetriebene Überarbeitung der bestehenden Konventionen, fand ihren Höhepunkt am 12. August 1949. Damals versammelten sich auf Einladung der Schweizer Regierung die Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Staaten in Genf und verabschiedeten vier von den Juristen des IKRK erarbeitete Konventionen mit insgesamt 429 Artikeln. Auch heute noch gelten die Genfer Konventionen als einer der grössten Erfolge der Zusammenarbeit zwischen Staaten.

Mit der Verabschiedung der Genfer Konventionen noch vor den Entkolonialisierungskriegen und der Ausbreitung von Bürgerkriegen hatten die Staaten dafür gesorgt, dass auch in solchen Konflikten ein Mindestmass an Regeln eingehalten wird. Die Schutz- und Verhaltensregeln für bewaffnete Konflikte mussten jedoch weiter ausgebaut und verstärkt werden. Dies geschah mit der Verabschiedung der beiden Zusatzprotokolle von 1977.

Das HVR als solches legt realistische Regeln fest und sorgt für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Menschlichkeit und militärischer Notwendigkeit. Die kriegführenden Parteien müssen bei ihren Auseinandersetzungen darauf achten, die Zivilbevölkerung möglichst zu schonen. Insbesondere ist es ihnen strikt verboten, die Zivilbevölkerung absichtlich ins Visier zu nehmen. Es gibt klare rote Linien: Einen sich ergebenden Soldaten zu töten, ein Krankenhaus zu bombardieren, Verwundete und Kranke zu foltern oder ihnen die medizinische Hilfe zu verweigern, sind inakzeptable Rechtsverstösse.

Angesichts der aktuellen Polarisierung, bei der der Feind verteufelt und entmenschlicht wird, bei der alle Seiten unnachgiebig Extremlösungen fordern, braucht es diesen rechtlichen Rückhalt mehr denn je. Schliesslich gibt es ein Zusammenleben nach dem Krieg, so dass Kriegsgegner, die respektvoll miteinander umgehen, später weniger Ressentiments gegeneinander hegen. Im Vordergrund steht die Menschlichkeit gegen Kriegsgräuel.

Gegen die Konvention wird regelmässig Kritik laut, die auf die Kluft zwischen noblen Versprechungen und der Realität vor Ort verweist. Syrien, Jemen, Libyen, Ukraine Zentralafrikanische Republik, Südsudan... Zu zahlreich sind die Verstösse, zu gross das Leid der Menschen. Doch wer würde das Strassenverkehrsgesetz infrage stellen wollen, weil es zu viele Tote und Verletzte im Verkehr gibt?

Einige stellen die Relevanz des HVR infrage, weil es nicht in der Lage sei, Rechtsverstösse zu verhindern. Unsere Haltung ist klar: Wenn ein Kommandant einen Angriff auf ein militärisches Ziel einstellt, weil die Kollateralschäden in der Zivilbevölkerung zu gross wären, ist das ein Verdienst des HVR. Wenn IKRK-Delegierte gefangenen Personen dringend benötigte humanitäre Hilfe leisten können, ist das ein Verdienst des HVR. Dasselbe gilt für ein Spital, das an der Front liegt und trotzdem weiter funktioniert.

Diese Erfolge sorgen nicht unbedingt für Schlagzeilen in den Medien. Doch es gibt sie und sie bestärken uns in unserer Entschlossenheit, uns für eine menschlichere Welt stark zu machen. Wir stehen vor grossen Herausforderungen mit vielen Unbekannten. Zwei Beispiele sind die immer zahlreicheren, immer extremistischeren bewaffneten Gruppierungen und der Einsatz autonomer Waffen und künstlicher Intelligenz auf dem Schlachtfeld. Die Konflikte verändern sich, die wesentlichen Grundsätze bleiben bestehen – so viel ist sicher.

Die Schweizer Regierung setzt sich an vorderster Front für die Einhaltung der Genfer Konventionen ein; das IKRK ist die Hüterin des humanitären Völkerrechts und die Beschützerin der Kriegsopfer. Es ist jedoch die Pflicht aller Staaten, das Recht «unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen». Die Zusammenarbeit zwischen den Staaten von 1949 sollte die Regierungsverantwortlichen von heute dazu motivieren, mehr zu tun. 

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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