Fürstentum Liechtenstein
Die Schweiz übernahm 1919 auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und seiner Staatsangehörigen im Ausland. In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine Vertretung verfügt, können sich liechtensteinische Landesbürgerinnen und -bürger für konsularische Fragen an die Schweizer Vertretung wenden.