Fürstentum Liechtenstein

Die Schweiz übernahm 1919 auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und seiner Staatsangehörigen im Ausland. In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine Vertretung verfügt, können sich liechtensteinische Landesbürgerinnen und -bürger für konsularische Fragen an die Schweizer Vertretung wenden.

Foto von Schloss Vaduz im Fürstentum Liechtenstein
Schloss Vaduz im Fürstentum Liechtenstein. © Ondrej Žvácek - CC-BY3.0

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bilden einen gemeinsamen Wirtschaft- und Währungsraum mit offener Grenze. Daher gilt ein Visum für die Einreise in die Schweiz auch für Liechtenstein. Die offizielle Landeswährung in Liechtenstein ist der Schweizer Franken.

Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Staatsoberhaupt ist S. D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein. Der Landesfürst hat die Ausübung der Regierungsgeschäfte am 15.08.2004 seinem ältesten Sohn, S. D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, übertragen.

Letzte Aktualisierung 28.01.2022

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