Die erste internationale Einigung über die Definition von Menschenhandel findet sich im Palermo-Protokoll. Dieses Zusatzprotokoll zur UNO Konvention gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) soll den Menschenhandel, verhüten, bekämpfen und bestrafen. Die Schweiz hat das Protokoll am 27. Oktober 2006 ratifiziert.
Gemäss Protokoll bezeichnet der Ausdruck «Menschenhandel» die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer Personen oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder Sklaverei ähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.
Die Schweiz hat sich im Rahmen einer diplomatischen Initiative für die Klärung der Definition in der UNO Konvention gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität eingesetzt.