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Die Arbeiten stehen im einem internationalen Kontext, zumal die Schweizerische Eidgenossenschaft vom 26. bis 30. Juni 2009 an der zwischenstaatlichen «Holocaust Era Assets Conference» in Prag teilgenommen und die «Erklärung von Terezin» zusammen mit weiteren 46 Staaten verabschiedet hat.
Der Bericht beruht auf einer durchgeführten freiwilligen Umfrage zum Stand der Provenienzforschung in 551 Schweizer Museen. Das Bundesamt für Kultur des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und der Politischen Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) führte diese Erhebung vom Juli 2008 bis Oktober 2010 im Auftrag des Bundesrats und in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, dem Verband der Museen der Schweiz und der Vereinigung Schweizer Kunstmuseen durch. Daraus resultierte ein zusammenfassender Bericht, welcher einen allgemeinen Überblick wiedergibt
Im Bericht wird festgestellt, dass der Umsetzung der internationalen Raubkunsterklärungen eine grosse Bedeutung zukommt. Die Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen sollen auf allen Stufen, sowohl für öffentliche wie auch für private Museen, verbessert werden. Ausserdem weist der Bericht auf die Notwendigkeit hin, in den Museen die Provenienzrecherchen zu intensivieren. Schliesslich ist der Zugang zu den Resultaten der Provenienzrecherchen sowie zu den Archiven zu vereinfachen.
Das Dokument umfasst zudem die Ergebnisse der zwischenstaatlichen Konferenz in Prag vom 26. bis 30. Juni 2009. Im Vorfeld der Konferenz ergab ein Zwischenbericht der «Conference on Jewish Material Claims against Germany» («Claims Conference»), dass die Schweiz im internationalen Vergleich bei jenen Staaten figuriert, welche im NS-Raubkunstbereich in den letzten zehn Jahren substanzielle Fortschritte gemacht haben.
Es gilt nun die Arbeiten fortzusetzen, um die Voraussetzungen für das Erreichen von gerechten und fairen Lösungen im NS-Raubkunstbereich im Sinne der wegweisenden «Washington Conference Principles» von 1998 und der Erklärung von Terezin von 2009 längerfristig zu sichern.
Der Bundesrat gab den Auftrag, die Arbeiten zur Unterstützung eines transparenten, rechtmässigen und angemessenen Umgangs mit der Raubkunstproblematik fortzuführen und hat den Bericht zur Veröffentlichung freigegeben.
Weiterführende Informationen
Adresse für Rückfragen:
Jean-Frédéric Jauslin, Direktor Bundesamt für Kultur
Tel. 031 322 92 61
jean-frederic.jauslin@bak.admin.ch
Benno Widmer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer und Anlaufstelle Raubkunst, Bundesamt für Kultur
Tel. 031 322 03 25
benno.widmer@bak.admin.ch
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten